Juve Plus Pippi-Langstrumpf-Kostüm

Penny siegt mit Krieger Mes vor BGH

Der Discounter Penny hat mit einem Karnevalskostüm, das an die berühmte Kinderbuchfigur Pippi Langstrumpf erinnert, nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Dies entschied nun der BGH: Zwar könne Romanfiguren eine wettbewerbliche Eigenart zukommen, im konkreten Fall aber bestand zu wenig Ähnlichkeit zwischen Originalfigur und Kostüm. Das heißt: Ist die Kopie schlecht genug, verletzt sie die Rechte von Markeninhabern nicht.

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Der Discounter Penny hat mit einem Karnevalskostüm, das an die berühmte Kinderbuchfigur Pippi Langstrumpf erinnert, nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Dies entschied nun der Bundesgerichtshof (BGH): Zwar könne Romanfiguren eine wettbewerbliche Eigenart zukommen, im konkreten Fall aber bestand zu wenig Ähnlichkeit zwischen Originalfigur und Kostüm. Das heißt: Ist die Kopie schlecht genug, verletzt sie die Rechte von Markeninhabern nicht (I ZR 149/14). 

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