Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte im November 2021 Teile des DFB-Reglements für Spielervermittler für unwirksam erklärt. Es urteilte aber auch, dass die Berater für die Vermittlung von minderjährigen Talenten weiter keine Provisionen kassieren dürfen.
Grundsätzlich stellt sich in dem Prozess die Frage, ob sich Agenten im Fußball dem Verbandsrecht unterordnen müssen oder ob sie nach dem Grundsatz der freien Marktwirtschaft agieren dürfen. Mit ihren Revisionen wenden sich jeweils Kläger und der DFB gegen das Berufungsurteil, soweit zu ihrem Nachteil erkannt worden ist.
Vermittlungsmarkt außer Kontrolle
Die Verbände argumentieren, dass sie mit den Regelungen den außer Kontrolle geratenen Vermittlungsmarkt wieder in die richtigen Bahnen lenken wollen. Im internationalen, milliardenschweren Transfergeschäft wurden 2022 insgesamt rund 586 Millionen Euro für Vermittlerdienste bezahlt – knapp ein Viertel mehr als noch im vergangenen Jahr. Dies hatte der Weltverband Fifa im Dezember mitgeteilt. Wittmann gehört zu den einflussreichsten Spielerberatern im deutschen Fußball.
Die Kläger sind der Auffassung, dass bestimmte Regelungen unter anderem gegen das Kartellverbot verstoßen. Die Vermittler halten es für höchst fragwürdig, dass Vereine als Mitglieder der Verbände darüber bestimmen dürfen, ob von ihnen zu bezahlende Provisionen gedeckelt werden müssen. Dies sei genauso kartellrechtswidrig, wie wenn sich alle Dax-Unternehmen zusammenschließen und Maximalhonorare für Headhunter festlegen würden.
Auch die Fifa streitet sich mit Spielerberatern
Die Deutsche Fußballspieler-Vermittler-Vereinigung (DFVV) unterstützt die Klage ihres Mitglieds Wittmann. Die Rogon-Klage richtet sich gegen das alte Spielervermittlerreglement. Die Fifa hat inzwischen ein neues verabschiedet, das bereits teilweise in Kraft ist und nun in nationale Regelungen umgesetzt werden muss. Es sieht beispielsweise Provisionsobergrenzen vor. Auch gegen die neuen Regelungen sind schon Klagen anhängig: An den Landgerichten in Mainz und Frankfurt klagen Rogon sowie ein weiterer Agent direkt gegen die Fifa.
Vertreter Spielervermittler
Rohnke Winter (Karlsruhe): Dr. Thomas Winter (BGH-Vertretung)
Gleiss Lutz (Frankfurt): Dr. Alexander Fritzsche; Associates: Dr. Saskia Kirchgeßner, Dr. Kristina Sirakova, Thomas Bernhard (alle Kartellrecht)
Vertreter DFB
Dr. Jörg Semmler (Karlsruhe; BGH-Vertretung)
Lentze Stopper (München): Martin Stopper, Franziska Wittersheim; Associate: David Bischoff (alle Kartellrecht)
Inhouse (Frankfurt): Dr. Jörg Englisch, Dr. Dirk Krämer, Dr. Bastian Haslinger
Vertreter Fifa
Ashurst (Frankfurt): Dr. Nicolas Nohlen (Konfliktlösung)
Hintergrund: Die Vertreter sind teilweise aus dem Markt bekannt.
Die Spielervermittler hatten sich schon in den Instanzen mit einem Kartellrechtsteam von Gleiss um den Frankfurter Partner Fritzsche gewappnet. Sie vertreten die Agenten auch bei einer Beschwerde gegen die Fifa bei der EU-Kommission in ähnlicher Mission. Mit BGH-Anwalt Winter steigt Gleiss regelmäßig in kartell- und wettbewerbsrechtlichen Fragen in den Ring.
Der DFB hat für die Instanzen den ihm bestens bekannten Sportrechtler Stopper engagiert, der sich häufig mit kartellrechtlichen Fragen im Sport- und Verbandswesen beschäftigt. Er berät beispielsweise Bayer Leverkusen und den VfL Wolfsburg in Sachen 50+1-Regel.
Soweit bekannt, hat die Fifa für ihren Streit mit den Beratern Ashurst mandatiert. Auch hier handelt es sich um einen Komplex, der über die deutschen Gerichte hinausgeht.