Der EuGH hat das partielle Fahrverbot, das die Landesregierung von Tirol für einen Teil der Inntal-Autobahn A 12 verhängt hatte, bis zum 30. April 2004 ausgesetzt. Betroffen davon waren Schwerlasttransporte für bestimmte Warengruppen wie Abfälle, Getreide oder Kraftfahrzeuge. Die EU-Kommission argumentierte, unterstützt von Deutschland und Italien, dass dieses Fahrverbot teilweise diskriminierend wirke. Österreich rechtfertigte die Maßnahme mit der Überschreitung des Grenzwertes für Stickstoffdioxide. Der EuGH jedoch schloss sich der Aussage der Kommission an. Die Parteien haben nun Zeit, bis zum 6. Februar 2004 weitere Informationen zu liefern, auf deren Grundlage dann der EuGH über das weitere Vorgehen entscheiden wird. Vertretung EU-Kommission
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