Schon das Landgericht Düsseldorf hatte in einem im Juni publizierten Urteil (Az. 8 O 303/20) die wirtschaftlichen Restrukturierungsmaßnahmen dem Grunde nach für rechtens erklärt. Dem Vernehmen nach ist das Urteil mittlerweile rechtskräftig. Der Spruch des englischen Gerichts (Az. FL-2019-000015) ist davon unabhängig, kam aber nicht unerwartet.
Zur Vorgeschichte: Der Düsseldorfer Maschinenbaukonzern Gea hatte 2014 seine später in Kelvion und Enexio umbenannten Tochtergesellschaften für rund 1,4 Milliarden Euro an den deutsch-schwedischen Investor Triton verkauft. Dieser fasste die beiden Gesellschaften später in einer Holding namens Galapagos zusammen. Der Erwerb der beiden auf Wärmetauscher und Kühlsysteme spezialisierten Unternehmen aus Bochum und Herne wurde unter anderem durch Anleihen finanziert, die in der Summe einen Nennwert von 775 Millionen Euro aufwiesen. 2019 geriet die Gruppe in Schieflage.
Triton verlegte die Hauptverwaltung der Dachgesellschaft von Luxemburg ins englische Fareham und stellte einen Insolvenzantrag beim High Court. Eine Gläubigergruppe konterte prompt, ließ den Sitz der Holding Galapagos S.A. nach Düsseldorf ziehen und stellte vor dem dortigen Amtsgericht ebenfalls einen Insolvenzantrag. Das Verfahren wurde in Deutschland eröffnet, kurz bevor in Großbritannien Fakten geschaffen werden konnten. Das Düsseldorfer Amtsgericht berief Dr. Frank Kebekus von der Kanzlei Kebekus et Zimmermann zum Verwalter. Anfang diesen Jahres bestätigte der Bundesgerichtshof die Wirksamkeit des deutschen Verfahrens, nachdem zuvor der EuGH einen entsprechenden rechtlichen Rahmen definiert hatte. Großbritannien war zum Zeitpunkt des Geschehens noch EU-Mitglied, folglich entfaltete der dort zuerst gestellte Antrag Sperrwirkung. Diese entfiel aber durch den Brexit.
Konflikte vorprogrammiert
Der Kern des Problems: Bei der Begebung der Anleihen war in einem sogenannten ‚Intercreditor Agreement‘ (ICA) nach englischem Recht die Hierarchie der Gläubiger im Restrukturierungsfall klar geregelt worden, es gab bevorteilte besicherte und rechtlich schlechter gestellte unbesicherte Anleihen. Konflikte mit dem deutschen Insolvenzrecht waren durch diese Vorabfestlegung vorprogrammiert. Vor dem High Court stand nun vor allem die ICA-Konformität des Verfahrens zur Debatte.
Triton behielt auch nach der in Deutschland eingeleiteten Insolvenz den Zugriff auf die in Luxemburg angesiedelten Vermögenswerte der Unternehmen, die in der Gesellschaft Galapagos Bidco zusammengefasst waren. Der Investor leitete deren Restrukturierung ein, eine in dem ICA benannte Sicherungsagentur (Glas Trust) verwaltete von da an die Masse. Anschließend erfolgte im Rahmen der Neuaufstellung ein Bieterverfahren, in dem letztlich Triton selbst als einziger verbliebener Interessent die Gesellschaften zurückkaufte und sie an die Luxemburger Untergesellschaft Mangrove Luxco IV übertrug.
Im Zuge dieser Maßnahmen mussten die besicherten Gläubiger kaum Abstriche bei ihren Einlagen machen, die Gruppe der unbesicherten Gläubiger verlor große Teile des eingebrachten Geldes. Die Galapagos Bidco trat nun auch vor dem High Court als Antragstellerin auf, mit dem Begehren den Sachverhalt abschließend klären zu lassen.
Bieterverfahrens rechtens
Vor dem Düsseldorfer Landgericht wollte dagegen Kebekus als deutscher Insolvenzverwalter die Rückübertragung der Vermögenswerte an die Holding erreichen. Jedoch vergebens: Das LG entschied dem Grunde nach, dass es bei dem Bieterverfahren keine Gläubigerbenachteiligung und keine anfechtbare Rechtshandlung gegeben habe. Die von Kebekus vorgelegten Beweise sahen die Richter als nicht ausreichend an. Der High Court bewertete das jetzt genauso und bekräftigte zudem grundsätzlich die Wirksamkeit des ICA. Richter Sir William Trower, lange Jahre selbst Insolvenzanwalt, wies zudem auf die prinzipiell gegebene Möglichkeit der unbesicherten Gläubiger hin, bei dem Bieterverfahren mitzuhalten. Dies sei aber unterlassen worden.
Gegen den Spruch des High Court sind Rechtsmittel möglich, Beteiligte rechnen aber nur bedingt mit einem Fortgang des Verfahrens. Der Verwalter der Galapagos S.A. hat bereits im Januar beim Amtsgericht Düsseldorf eine drohende Masseunzulänglichkeit angezeigt.
Verfahren vor dem High Court of Justice (London)
Vertreter Galapagos Bidco
South Square (London): David Allison (KC), Ryan Perkins (beide Litigation)
Kirkland & Ellis (London): Richard Boynton (Litigation), Kon Asimacopoulos, Sean Lacey, Hannah Crawford, Kate Stephenson (alle Insolvenzrecht/Restrukturierung)
Kirkland & Ellis (München): Dr. Leo Plank, Dr. Bernd Meyer-Löwy; Associates: Ann-Kathrin Ziegler, Dr. Johannes Lappe (alle Insolvenzrecht/Restrukturierung; vorinstanzlich)
Vertreter Insolvenzverwalter Dr. Frank Kebekus
Erskine Chambers (London): Ben Shaw (KC; Litigation)
Keidan Harrison (London): Luke Harrison; Associate: Alex Akin (beide Litigation)
Vertreter Glas Trust
South Square (London): Tom Smith (KC), Henry Philipps (beide Litigation)
Sidley Austin (London): Jifree Cader, Mark Knight; Associates: Luke Mason (alle Insolvenzrecht/Restrukturierung), Sarah Lainchbury (Litigation)
Vertreter Signal Credit Opportunities
One Essex Court (London): Alain Choo Choy (KC; Litigation)
Erskine Chambers (London): Ben Griffiths (Litigation)
Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan (London): Richard East, Yasseen Gailani; Associate: Alex Nelder (alle Litigation)
High Court of Justice
Sir William Trower (Vorsitzender Richter)
Verfahren vor dem LG Düsseldorf
Vertreter Insolvenzverwalter Dr. Frank Kebekus
Hengeler Mueller (Frankfurt): Dr. Carsten van de Sande, Dr. Mathäus Mogendorf (beide Litigation), Dr. Martin Tasma (Insolvenzrecht; beide Berlin)
Vertreter Mangrove Luxco IV (Galapagos/Triton)
King & Spalding (Frankfurt): Dr. Peter Memminger (Litigation)
Vertreter Glas Trust
Noerr: Dr. Thomas Hoffmann (Frankfurt), Dr. Stefan Blum (Düsseldorf; beide Litigation)
Landgericht Düsseldorf, 8. Zivilkammer
Dr. Gerald Schmitz (Vorsitzender Richter)
Hintergrund: Vor dem High Court mandatierten die Parteien jeweils Kanzleien, in denen mehrheitlich Kronanwälte (King’s Counsel/KC) federführend tätig waren. Diesen Einheiten assistierten die zuvor mit dem Sachverhalt befassten Kanzleien. Galapagos Bidco-Vertreterin South Square stand ein Londoner Team von Kirkland & Ellis zur Seite. In Deutschland war ein Team um den Münchner Partner Dr. Leo Plank seit Beginn der Restrukturierung für Triton und die zugeordneten Untergesellschaften im Mandat.
Das Triton-Vehikel Mangrove Luxco IV, bei dem jetzt die Vermögenswerte liegen, war vor dem High Court nicht involviert. Sichtbarer Vertreter in Düsseldorf war Dr. Peter Memminger von King & Spalding. Im Laufe des Verfahrens waren seine früheren Partner Franz Enderle, der Leipziger Zivilrechtsprofessor Dr. Wolfgang Lüke sowie der mittlerweile verstorbene Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Bub ebenfalls wesentlich beteiligt.
Obwohl das deutsche Verfahren in Großbritannien nicht anerkannt wird, war Verwalter Kebekus vor dem High Court geladen. Seine Belange und auch die von Signal, einem Vertreter der unbesicherten Gläubiger, trug federführend Erskine Chambers vor. Für Signal war zudem Kronanwalt Choy von One Essex in der Federführung. In dem Düsseldorfer Verfahren war erneut ein Team von Hengeler für den Verwalter aufgetreten.
Sicherheitsagentin Glas (Global Loan Agency Services) wurde von South Square und zusätzlich von Sidley Austin vertreten. Vor dem LG war Noerr mit dem Frankfurter Insolvenzrechtler Dr. Thomas Hoffmann und dem Düsseldorfer Prozessspezialisten Dr. Stefan Blum vom Unternehmen mandatiert.