Deutschland statt England – BGH beendet Grundsatzverfahren
Düsseldorf ist Gerichtsstand der Galapagos-Insolvenz, nicht London. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden und damit den Streit zwischen dem Galapagos-Gesellschafter Triton und dem Insolvenzverwalter Dr. Frank Kebekus sowie einigen Gläubigern über die internationale Zuständigkeit des Düsseldorfer Amtsgerichts beendet. Das Urteil entwickelt das deutsche Insolvenzrecht weiter und wäre ohne den Brexit wohl so nicht ergangen.
Das Private-Equity-Haus Triton hatte 2014 die Gea-Tochterunternehmen Kelvion und Enexio für 1,4 Milliarden Euro gekauft und in der Holding Galapagos zusammengefasst. Der Schwerpunkt ihrer Produktionsstätten liegt mit dem Großteil der Beschäftigten in Deutschland, die Rechtsform ist luxemburgisch.
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