Das Private-Equity-Haus Triton hatte 2014 die Gea-Tochterunternehmen Kelvion und Enexio für 1,4 Milliarden Euro gekauft und in der Holding Galapagos zusammengefasst. Der Schwerpunkt ihrer Produktionsstätten liegt mit dem Großteil der Beschäftigten in Deutschland, die Rechtsform ist luxemburgisch.
2019 stand die Restrukturierung der Galapagos-Gruppe mit operativen Standorten in Bochum und Herne an. Triton beabsichtigte, die Gruppe nach englischem Recht zu restrukturieren. Dazu verlegte Triton die Hauptverwaltung der Galapagos-Gruppe von Luxemburg nach England und stellte einen Insolvenzantrag beim englischen High Court.
Eine Insolvenz nach englischem Recht bietet dem Gesellschafter bessere Chancen als in Deutschland. Nach Abschluss eines solchen Verfahrens ist der Eigentümer oft seine Schulden los. In Deutschland setzt sich der Insolvenzverwalter stärker für die Gläubigerinteressen ein.
BGH setzt EuGH-Entscheidung um
Entsprechend löste das Vorgehen in Deutschland eine Gegenbewegung auf Seiten der Gläubiger aus, die den Unternehmenssitz nach Düsseldorf verlegten und dort ebenfalls einen Insolvenzantrag stellten. Dieser Antrag war seitdem strittig, auch weil ein in der EU zuerst eingereichter Antrag eine Sperrwirkung erzeugt.
Insolvenzrechtliche Zuständigkeitsfragen beantwortet in Deutschland letztinstanzlich der BGH. Weil wegen des laufenden Brexits unklar war, ob Großbritannien noch als Mitglied oder schon als Drittstaat zu werten war, legte er die Frage dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor. Der EuGH entschied gegen die Zuständigkeit von London (Az. C-723/20).
Der für das Insolvenzrecht zuständige Senat des BGH hat auf der Grundlage des EuGH-Urteils nun die Zuständigkeit des Amtsgerichts Düsseldorf bestätigt (Az. IX ZB 72/19). Das Gericht stellt klar, dass in Drittstaaten gestellte Insolvenzanträge effektive Maßnahmen zum Schutz des Schuldnervermögens durch ein Insolvenzverfahren in Deutschland nicht blockieren können.
Vor dem Landgericht Düsseldorf ist weiterhin ein Anfechtungsverfahren gegen den Insolvenzverwalter anhängig, das nach JUVE-Informationen im Februar weiterläuft. Die Bestellung von Kebekus von damals sollte nach dem Karlsruher Spruch grundsätzlich geklärt sein.
Vertreter Triton/Galapagos BidCo
Dr. Wendt Nassall (Karlsruhe); BGH-Vertretung – aus dem Markt bekannt
Vertreter Insolvenzverwalter Dr. Frank Kebekus (Kebekus et Zimmermann)
Rohnke Winter (Karlsruhe): Prof. Dr. Christian Rohnke; BGH-Vertretung
Hengeler Mueller (Frankfurt): Dr. Carsten van de Sande, Dr. Mathäus Mogendorf (beide Litigation), Dr. Martin Tasma (Insolvenzrecht; beide Berlin), Dr. Matthias Hentzen (Corporate; Düsseldorf), Dr. Johannes Tieves (Bank- und Finanzrecht); Associates: Dr. Anabel Harting, Dr. Alexander Ruckteschler, Robert Schimmelpfennig (alle Litigation), Fabian Berdin, Dr. Moritz Müller-Leibenger, Dr. Nicolas Kutscher, Dr. Jasper Bothe (alle Insolvenzrecht; alle vier Berlin)
Vertreter unbesicherte Gläubiger
Dr. Reiner Hall (Karlsruhe); BGH-Vertretung
Milbank (Frankfurt): Dr. Mathias Eisen; Associate: Robert Kastl (beide Bank- und Finanzrecht)
Bundesgerichtshof, IX. Zivilsenat
Prof. Dr. Heinrich Schoppmeyer (stellv. Vorsitzender Richter)
Hintergrund: Für beide Kanzleien sind seit 2019 mehrere Kanzleien tätig. Für den BGH-Anwalt Nassall agierte Dr. Peter Memminger von King & Spalding beim BGH im Hintergrund, weil das Urteil eine wichtige Grundlage für seine Vertretung in dem Anfechtungsverfahren vor dem Landgericht Düsseldorf bildet. Er berät Triton und das klagende Galapagos-Vehikel bereits seit drei Jahren. Seine Mandatierung geht auf die Empfehlung einer anderen Kanzlei zurück. Bis September war er Namenspartner der Corporate- und Konfliktlösungsboutique Bub Memminger & Partner.
Memmingers frühere Partner, Franz Enderle, Prof. Dr. Wolfgang Lüke und der mittlerweile verstorbene Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Bub, haben für Galapagos mit ihm kooperiert. Ihre Kanzlei vertritt die Klägerin ebenfalls weiterhin vor dem Landgericht. Seit dem Beginn der Restrukturierung steht zudem ein Team von Kirkland & Ellis mit dem Münchner Insolvenzrechtler Dr. Leo Plank an der Seite der Holding.
Die Galapagos-Restrukturierung gilt im Markt als eine der umstrittensten und komplexesten der letzten zehn Jahre. Der erfahrene Restrukturierungsexperte Eisen berät als eine der Schlüsselfiguren des Verfahrens seit 2019 die Gläubigerseite um Hauck Aufhäuser und Prime Capital. Für die Verfahren vor dem BGH und dem EuGH zog Eisen Hall hinzu.
Mit dem BGH-Anwalt arbeitet auch Hengeler regelmäßig zusammen. Hier allerdings setzte das Team um den Prozessspezialisten van de Sande auf Rohnke. Das insolvenzrechtliche Mandat liegt bei Tasma, der seit 2020 den Insolvenzverwalter Kebekus zu dem Fall berät.
Zahlreiche weitere Berater waren seit 2019 mit Aspekten der Insolvenz befasst. Mit einem Team um die Insolvenzrechtlerin Dr. Sabine Vorwerk begleitet Linklaters seit Beginn Banken als besicherte Gläubiger. Sidley Austin beriet die Gläubigerin Glas Trust zur Vollstreckung von Sicherungsrechten sowie den nachfolgenden Anfechtungsprozessen. Noerr wird Glas mit zwei Partnern vor dem Landgericht zusammen mit Sidley vertreten, dem Frankfurter Insolvenzrechtler Dr. Thomas Hoffmann und dem Düsseldorfer Litigatior Dr. Stefan Blum.