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Die Entscheidung ist insofern ungewöhnlich, als dass derzeit drängende Fragen zu SEPs beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Klärung anstehen. Das Landgericht (LG) Düsseldorf beispielsweise hat den Großteil der SEP-Verfahren bis zur Klärung durch den EuGH ausgesetzt. Im nun vorliegenden Fall war eine Klage von Vringo gegen ZTE aus dem Jahr 2012 der Ausgangspunkt, in der es um ein Standardpatent ging. Im vergangenen Dezember bekam Vringo vor dem LG Mannheim recht. Dagegen wehrte sich ZTE nun erfolglos per Eilantrag beim Berufungsgericht in Karlsruhe. Beim gleichen Senat ist die Berufung im Hauptsacheverfahren anhängig.