Juve Plus Trotz Vorlage an EuGH

Patentgerichte in Mannheim und Karlsruhe urteilen über SEP

Die Patentgerichte in Mannheim und Karlsruhe wollen weiter in Streitigkeiten über standardrelevante Patente (SEP) im Mobilfunkmarkt urteilen. Das belegt eine Eilentscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe in einem Streit zwischen der US-Patentverwertungsgesellschaft Vringo und dem chinesischen Mobilfunkanbieter ZTE.

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

4 Wochen gratis testen

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Die Entscheidung ist insofern ungewöhnlich, als dass derzeit drängende Fragen zu SEPs beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Klärung anstehen. Das Landgericht (LG) Düsseldorf beispielsweise hat den Großteil der SEP-Verfahren bis zur Klärung durch den EuGH ausgesetzt. Im nun vorliegenden Fall war eine Klage von Vringo gegen ZTE aus dem Jahr 2012 der Ausgangspunkt, in der es um ein Standardpatent ging. Im vergangenen Dezember bekam Vringo vor dem LG Mannheim recht. Dagegen wehrte sich ZTE nun erfolglos per Eilantrag beim Berufungsgericht in Karlsruhe. Beim gleichen Senat ist die Berufung im Hauptsacheverfahren anhängig.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und den ersten Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte den AGB.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin. Telefon: 030/284930 oder www.presse-monitor.de.

Lesen sie mehr zum Thema