Der BGH hat Ende September eine Unterlassungsklage des Ex-Telekom-Chefs Ron Sommer gegen die Verlagsgruppe Handelsblatt abgewiesen. Stein des Anstoßes bildete eine satirische Fotomontage, die vor drei Jahren in der "Wirtschaftswoche" erschienen war und Sommer auf einem bröckelnden "T" in Form des Telekom-Firmenemblems gezeigt hatte. Sommer sah daraufhin sein Persönlichkeitsrecht verletzt, weil durch das verwendete, fotomechanisch nachbearbeitete Foto seine Gesichtszüge nachteilig verändert worden seien. Der 6. Zivilsenat in Karlsruhe kam zu dem Schluss, dass es "bereits zweifelhaft" sei, "ob die geringfügige Veränderung des Gesichts" von Sommer ihn in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht überhaupt verletze, und hob damit das Urteil des OLG Hamburg auf. Vertreter Handelsblatt
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