Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) muss klären, ob gebrauchte Software weiterverkauft werden darf, wenn sie nur über das Internet herunterzuladen ist. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den lang andauernden Streit zwischen dem US-Softwarehersteller Oracle und dem Münchner Händler Usedsoft vertagt und ihn nun dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt.
Das Verfahren geht zurück auf ein Urteil des Oberlandesgerichts München, das 2008 entschieden hat, dass der Handel mit gebrauchten Lizenzen von Softwareprogrammen rechtswidrig ist. Seinerzeit hatte Oracle sich auf eine Verletzung des Urheberrechts berufen und gegen Usedsoft geklagt. Usedsoft ist auf den Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen spezialisiert, erwirbt Nutzungsrechte vom ursprünglichen Lizenznehmer und verkauft diese an Dritte weiter.
Usedsoft hatte gegen die OLG-Entscheidung Revision eingelegt. Daraufhin hat der BGH das Verfahren nun ausgesetzt und dem EuGH vorgelegt. Im Kern geht es um die Auslegung der EU-Richtlinie 2009/24/EG und die Frage, wann der Käufer einer gebrauchten Lizenz als rechtmäßiger Erwerber des entsprechenden Computerprogramms anzusehen ist. (Silke Brünger)
Vertreter Usedsoft
Büsing Müffelmann & Theye (Frankfurt): Dr. Roland Kreitz
Dr. Brunhilde Ackermann (Karlsruhe; BGH-Vertretung) – aus dem Markt bekannt
Vertreter Oracle
Teclegal Habel (München) – Dr. Truiken Heydn
Cornelie von Gierke (Karlsruhe; BGH-Vertretung) – aus dem Markt bekannt
Bundesgerichtshof, I. Zivilsenat
Prof. Dr. Joachim Bornkamm (Vorsitzender Richter)
Hintergrund: Büsing Müffelmann & Theye berät das Unternehmen Usedsoft seit Jahren. Partner Roland Kreitz stand Usedsoft zuletzt vor wenigen Monaten auch in einem ähnlich gelagerten Streit mit dem US-Konzern Adobe vor dem OLG Frankfurt zur Seite, nachdem in diesem Fall erstinstanzlich und anfänglich auch in der zweiten Instanz noch Kümmerlein für Usedsoft tätig war (mehr...).
Dr. Truiken Hedyn von Teclegal betreut Oracle seit Beginn der Streitigkeiten (mehr…), anfangs jedoch noch als Partnerin bei Baker & McKenzie. 2008 wechselte Heydn dann von Baker zu Teclegal (mehr…).