Die bisherigen Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung in Österreich sind unverhältnismäßig und verfassungswidrig. Das urteilte der Verfassungsgerichtshof in Wien (VfGH) am vergangenen Freitag. Da sie Grundrechte auf Datenschutz verletzten sowie Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention widersprächen, verlangte das Höchstgericht die entsprechenden Passagen mit unverzüglicher Wirkung auszusetzen.
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