Juve Plus Provisionen vorsätzlich verschwiegen

Anlegerin erstreitet mit Tilp Schadensersatz von Bank

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  • JUVE

Erstmals hat ein OLG eine Bank zu Schadensersatz verurteilt, weil sie einem Kunden vorsätzlich sogenannte Kick-back-Provisionszahlungen verschwiegen hat. Die Entscheidung ist wegweisend, weil mit dem Vorsatz die Verjährungsfrist von drei Jahren ausgehebelt wird. So können auch viele Jahre zurückliegende Fälle neu aufgerollt werden.

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Erstmals hat ein Oberlandesgericht (OLG) eine Bank zu Schadensersatz verurteilt, weil sie einem Kunden vorsätzlich sogenannten Kick-back-Provisionszahlungen verschwiegen hat. Nach einer Entscheidung des OLG Stuttgart muss die Kreissparkasse Tübingen eine Kundin entschädigen. Das Urteil ist wegweisend, weil mit dem Vorsatz die Verjährungsfrist von drei Jahren ausgehebelt wird. Damit können auch viele Jahre zurückliegende Fälle neu aufgerollt werden (Aktenzeichen 9 U 129/10).

In der ersten Instanz hatte das Landgericht (LG) Tübingen die Klage wegen Verjährung abgewiesen. Die Richter am LG waren der Auffassung, die Bank habe nicht vorsätzlich gehandelt. Eine Anlegerin hatte geklagt, die auf Empfehlung der Kreissparkasse Tübingen im Jahr 2000 eine Summe von 23.000 Euro in Deka-Fonds investiert hatte. Die Kundin war nicht darüber informiert worden, dass die Sparkasse von der Dekabank 800 Euro Provision erhalten hatte.

In dem Verschweigen der Provision sehen die Richter einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Gesetz. Wörtlich heißt es in dem Urteil: „Es ist als vorsätzlich zu bewerten, in Betracht kommt der Tatbestand der Untreue oder des Betrug.“ Mit dieser Aussage bekommt die unterlassene Aufklärung über sogenannte Kick-backs eine neue Qualität. Von Kick-backs spricht man etwa, wenn ein Fondsanbieter vom Kunden einen Ausgabeaufschlag kassiert und diesen anschließend ganz oder zum Teil an die vermittelnde Bank zurückzahlt. Solche Zahlungen waren bereits nach einem Grundsatzurteil des BGH aus dem Jahr 2006 weitgehend als rechtswidrig eingestuft worden, jetzt könnten solche Vorgänge aber auch strafrechtliche Relevanz bekommen.

Nach Auffassung vieler Experten könnte damit bald die Staatsanwaltschaft auf den Plan treten, um gegen verantwortliche Bankvorstände zu ermitteln. Womöglich werden die Banken selbst gezwungen sein, gegen amtierende oder ehemalige Verantwortungsträger vorzugehen. Noch ist das Urteil allerdings nicht rechtskräftig. Das OLG hat eine Revision vor dem BGH nicht zugelassen, ob eine Nichtzulassungsbeschwerde erhoben wird, ist aktuell nicht bekannt.

Vertreter Anlegerin
Tilp (Kirchentellinsfurt): Andreas Tilp; Associate: Alexander Heinrich

Vertreter Kreissparkasse Tübingen
RWT Anwaltskanzlei (Tübingen): Dr. Philipp Neumann

OLG Stuttgart, 9. Zivilsenat
Claudio Stehle (Vorsitzender Richter)

Hintergrund: Tilp ist eine der führenden Kanzleien in der Vertretung sowohl institutioneller als auch privater Investoren in bank- und kapitalmarktrechtlichen Fragen. Im Streit um Kick-back-Zahlungen spielte Tilp von Beginn an eine entscheidende Rolle. In Großschadensfällen arbeitet Tilp im mit der Frankfurter Kanzlei Nieding + Barth zusammen. Beide Kanzlei haben dafür den Zusammenschluss PIAS (ProtectInvestAlliance) gegründet.

RWT Rechtsanwälte aus Tübingen sind in erster Linie regional tätig.

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