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Eine Woche, nachdem der Europäische Gerichtshof sich bereits mit dem deutschen Kartellfall Rundholz befasst hat, schickt der BGH das nächste kartellrechtliche Spezialproblem nach Luxemburg (Az. KZR 74/23). Nach deutschem Recht können Unternehmen von ihren Geschäftsführern oder Vorstandsmitgliedern Schadensersatz für gezahlte Kartellbußgelder verlangen – schließlich ist es eine grobe Pflichtverletzung, wenn Manager sich an einem Kartell beteiligen.