Juve Plus Ungewöhnlicher D&O-Fall

Vorstandshaftung im Stahlkartell – BGH schickt Zapp nach Luxemburg

Kann ein Unternehmen sich Kartellbußgelder zurückholen, indem es sein Führungspersonal in Regress nimmt? Diese Frage im Fall Zapp verweist der BGH nach Luxemburg. Die Anwälte des Metallverarbeiters haben ihre Mandantin über vier Kanzleiwechsel hinweg begleitet.

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Eine Woche, nachdem der Europäische Gerichtshof sich bereits mit dem deutschen Kartellfall Rundholz befasst hat, schickt der BGH das nächste kartellrechtliche Spezialproblem nach Luxemburg (Az. KZR 74/23). Nach deutschem Recht können Unternehmen von ihren Geschäftsführern oder Vorstandsmitgliedern Schadensersatz für gezahlte Kartellbußgelder verlangen – schließlich ist es eine grobe Pflichtverletzung, wenn Manager sich an einem Kartell beteiligen.

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