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Die Wettbewerbszentrale klagt wegen eines KI-basierten Chatbots. Der Vorwurf: Der sogenannte ‚BreznBot‘, der anlässlich des Oktoberfestes 2025 vom Bayerischen Rundfunk gelauncht wurde, sei nicht auf der sendungsbezogenen Spur geblieben, sondern habe auch Leistungen Dritter empfohlen und Preisvergleiche angestellt. Nach Auffassung der Wettbewerbszentrale verstößt dies gegen den Medienstaatsvertrag (Az. 37 O 4873/26).