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Bundesgerichtshof spricht Machtwort zur Schweigepflichtentbindung

Kleine Ursache, große Wirkung: Der Bundesgerichtshof hat den Wirecard-Untersuchungsausschuss genutzt, um Grundsätzliches zu entscheiden. In einem heute veröffentlichten Beschluss stellte der BGH klar, dass eine Schweigepflichtentbindung von Mandatsträgern durch den Insolvenzverwalter ausreicht. Alt-Vorstände haben in der Sache nicht mitzureden. Die Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für Wirtschaftsstrafverfahren und Zivilprozesse.

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Björn Gercke
Björn Gercke

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