Schon das OLG Hamburg hatte dies mit Urteil vom September 2007 so entschieden. Ferrero hatte sich mehrere Marken mit WM-Bezug schützen lassen, darunter etwa „WM“, „2010“ und „Südafrika 2010“. Die Fifa hingegen hatte sich die Marken „WM 2010“ und „South Africa 2010“ eintragen lassen. Darauf könne sie ihren Löschungsanspruch allerdings nicht stützen, argumentierte nun der BGH.
Die Richter waren der Meinung, dass die Fifa zwar das Recht zur wirtschaftlichen Verwertung der Fußball-WM hat, dies jedoch Dritte nicht ausschließe, die ebenfalls auf das Sportereignis Bezug nehmen. Der Verband habe als Veranstalter keinen Anspruch auf exklusive Verwendung von Begriffen wie „WM 2010“ oder „South Africa 2010“.
Es bestehe keine Gefahr, dass Kunden aufgrund der Sammelbildaktion fälschlicherweise davon ausgingen, Ferrero sei ofizieller WM-Sponsor. Eine wettbewerbswidrige Behinderung bei der Vermarktung der Fußball-WM liege daher ebenso wenig vor wie eine Verwechslungsgefahr zwischen den Marken. Bereits 2006 hatte der BGH entschieden, dass die Fifa die Bezeichnung „Fußball WM 2006“ nicht exklusiv nutzen darf. Unter anderem hatte damals auch Ferrero geklagt.
Vertreter Fifa
Lorenz Seidler Gossel (München): Dr. Christian Raßmann
Vorwerk & Schulz (Karlsruhe): Prof. Dr. Volkert Vorwerk (BGH-Vertretung) – aus dem Markt bekannt
Vertreter Ferrero
Inhouse (Frankfurt): Stephan Nießner, Ulrike Steiner
Harmsen Utescher (Hamburg). Dr. Martin Kefferpütz
Engel & Rinkler (Karlsruhe): Axel Rinkler (BGH-Vertretung) – aus dem Markt bekannt
BGH, 1. Zivilsenat
Prof. Dr. Joachim Bornkamm (Vorsitzender Richter)
Hintergrund: Schon 2006 standen sich die Beteiligten in ähnlicher Konstellation gegenüber (mehr…). Damals ging es jedoch um ein Löschungsverfahren, das Ferrero gegen die Fifa angestrengt und gewonnen hatte. Diesmal hatte sich Ferrero nun Marken eintragen lassen, um diese ausschließlich nutzen zu können. Hiergegen war die Fifa schon vorinstanzlich erfolglos vorgegangen.
Ferrero verbindet mit der Hamburger IP-Boutique Harmsen Utescher eine langjährige Mandatsbeziehung. Bei der Auseinandersetzung von 2006 war allerdings noch Clifford Chance-Partner Jürgen Kicker für den Süßwarenkonzern aktiv gewesen. Kicker hat sich jedoch mittlerweile aus Altersgründen zum großen Teil aus dem Anwaltsgeschäft zurückgezogen und dem Vernehmen nach bei diesem Verfahren lediglich noch am Rande mitgewirkt.
Die Fifa setzt bei Markenauseinandersetzungen schon lange auf Lorenz Seidler Gossel. Partner Raßmann beriet unter anderem auch schon bei den Auseinandersetzungen im Rahmen der WM 2006.