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Die Behörde begründet die Einstellung der Verfahren gegenüber den Unternehmen mit „Ermessensgründen“. Das lässt bewusst offen, ob es denn nun eigentlich einen Kartellverstoß gegeben hat. Viele Beklagtenvertreter sind zwar froh, dass das Verfahren für ihre Mandanten einen glimpflichen Ausgang nimmt – betonen aber mit selbst für Kartellverteidiger seltener Einmütigkeit, dass das Amt sich jahrelang sehr aufwendig an einem haltlosen Vorwurf abgearbeitet hat.