Der mittlerweile pensionierte Kläger hatte über 20 Jahre lang in eine Lebensversicherung eingezahlt und warf der Allianz vor, nach Ablauf der Police zu wenig Zinsen ausbezahlt zu haben. In dem konkreten Fall erhielt der Mann 2008 rund 28.000 Euro, davon hatte der Versicherer über 9.000 Euro als sogenannte Überschüsse deklariert. Der Kläger verlangte weitere 650 Euro und klagte erfolglos in den Vorinstanzen.
Nun wies auch der BGH die Revision des Klägers ab. Der IV. Zivilsenat folgte seiner Argumentation nicht, wonach die Allianz seinen Anteil an Kursgewinnen unzulässigerweise mit den Zinsüberschüssen verrechnet habe. Nach seiner Ansicht müssten solche Bewertungsreserven stets addiert und damit zu seinen Gunsten verrechnet werden. Das Gericht sah jedoch keine Veranlassung, die in der Versicherungspraxis durchaus übliche Verrechnungsmethode anzuzweifeln.
Verbraucherschützer kritisieren das Urteil. Auch habe sich Senat nicht mit der Frage beschäftigt, wie Versicherer Überschüsse berechnen, die ein Versicherungsnehmer nach Ablauf der Police erhält.
Vertreter Versicherungsnehmer
Dr. Wendt Nasall (Karlsruhe; BGH-Vertretung)
Stephen Rehmke (Hamburg) – aus dem Markt bekannt
Vertreter Allianz Leben
Baukelmann Tretter (Karlsruhe; BGH-Vertretung): Dr. Peter Baukelmann
BLD Bach Langheid Dallmayr (Köln): Dr. Joachim Grote; Associate: Dr. Martin Schaaf
Bundesgerichtshof, IV. Zivilsenat
Barbara Mayen (Vorsitzende Richterin)
Hintergrund: Mit Bach Langheid setzte die Allianz auf eine anerkannte Spezialkanzlei im Versicherungsrecht. Der Kölner Partner Grote ist besonders in Musterverfahren im Zusammenhang mit Lebens- und Rentenversicherungen erfahren. Die Boutique hat seit einigen Jahren auch eine eigene kleine Präsenz in Karlsruhe. In BGH-Verfahren ist jedoch die Zusammenarbeit mit den BGH-Anwälten Baukelmann Tretter (früher Büttner Baukelmann) gut eingespielt.