Auf der Suche nach einem günstigen Darlehen unterzeichnete der Kämmerer der Stadt Kamp-Lintfort 2007 einen Darlehensvertrag mit der Dexia Bank, der der Gemeinde im Februar 2015 die Auszahlung eines Darlehens in Höhe von rund drei Millionen Euro zusicherte. Das Darlehen sollte mit rund drei Prozent Zinsen zurückgezahlt werden, die tatsächliche Höhe allerdings war über einen eingebetteten Zins-Swap an die Marktbewegung des Schweizer Franken gekoppelt. Die Darlehenskosten waren demnach entscheidend mit dem Wechselkursrisiko des Schweizer Franken verknüpft. Die Gemeinde Kamp-Lintfort war nicht die einzige, die einen solchen Vertrag unterschrieben hatte.
Als der Schweizer Franken Anfang 2015 nicht mehr gestützt und gegenüber dem Euro aufgewertet wurde, stieg gleichzeitig der Zinssatz. Deutschlandweit waren Gemeinden betroffen. In einzelnen Fällen stieg der Zins gar auf 68 Prozent. Schätzungsweise bis zu zwei Milliarden Euro mehr Schulden verbuchten die Kommunen dadurch deutschlandweit in ihren Büchern.
Kamp-Lintfort kündigte den Vertrag vor der Auszahlung des Darlehens im Februar 2015. Die eingereichte Klage zur Feststellung, dass die Rückabwicklung des Vertrags rechtens sei und ihr keine weiteren Verpflichtungen entstehen, beantwortete die Dexia Bank ihrerseits mit einer Widerklage. Darin taxierte die Bank den Wert der Vorfälligkeitsentschädigung inklusive der entgangenen Zinsen auf rund acht Millionen Euro. Das Landgericht Kleve gab in erster Instanz der Bank recht (Az. 4 O 401/13).
Im Berufungsverfahren entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf jedoch zugunsten der Gemeinde. Die Bank hätte auf die Zinsrisiken hinweisen müssen.
Das Urteil dürfte auch für ein weiteres Verfahren Bedeutung haben, das mittlerweile ebenfalls beim BGH anhängig ist. Hier steht die Dexia Kommunalbank der Gemeinde Boenen gegenüber. Allerdings ist die Ausgangslage insofern eine andere, als dass das in der Berufungsinstanz zuständige Berliner Kammergericht (Az. 26 U 32/15) wie zuvor das Landgericht (Az. 37 O 24/14) gegen die Gemeinde entschieden hat.
Vertreter Dexia Kommunalbank
Rohnke Winter (Karlsruhe): Dr. Thomas Winter (BGH-Anwalt)
Görg (Berlin): Dr. Roland Hoffmann-Theinert, Wilko Rozman
Vertreter Kamp-Lintfort
Toussaint & Schmitt (Karlsruhe): Prof. Dr. Ralph Schmitt (BGH-Anwalt)
Kapellmann und Partner (Düsseldorf): Dr. Thomas Jelitte, Dr. Michael Bosse
Bundesgerichtshof, 11. Senat
Prof. Dr. Jürgen Ellenberger (Vorsitzender Richter), Dr. Eva Menges, Dr. Christian Grüneberg, Dr. Eva-Maria Derstadt, Dieter Maihold
Hintergrund: Kapellmann kam über die Vertretung von 24 Kommunen im Verfahren gegen die Erste Abwicklungsanstalt (EAA) ins Mandat. Die EAA hat die Aufgabe, die Altlasten der WestLB zu verwalten und musste sich in diesem Zusammenhang gegen zahlreichen Klagen zu Schaden gekommener Kommunen wehren. Die EAA wird dabei in der Hauptsache von Noerr vertreten. Auch in diesem Verfahren hatte die Stadt Kamp-Lintfort Ansprüche, die sie von den Kapellmann-Partnern Jelitte und Bosse klären ließ. Das Mandat ging dann in die Klage gegen die Dexia Bank über. Die Einbindung des BGH-Anwalts Schmitt geht ebenfalls auf ein früheres Swap-Verfahren zurück, bei dem die Kapellmann-Anwälte bereits mit ihm zusammen gearbeitet hatten.
Die Dexia Bank wird regelmäßig von Görg-Partner Hoffmann-Theinert vertreten, so etwa auch im Verfahren gegen die Gemeinde Boenen. Die Kommune wiederum lässt sich von Georg Jäger vertreten, der im Juli von Rössner zur MDP-Einheit Thorwart wechselte. Der Kontakt zur Dexia Bank geht zurück auf eine frühere Mandatsbeziehung Hoffmann-Theinerts zur Düsseldorfer Hypothekenbank. Der Wechsel eines Vorstandsmitglieds zur Dexia Bank brachte ihn ins Mandat. Auch die Mandatierung des BGH-Anwalts Winter gründet auf eine langjährige Beziehung. (Martin Ströder)