Zivilgerichte dürfen EU-rechtswidrige Verordnung weiter anwenden
Deutsche Gerichte dürfen bei Streitigkeiten zwischen Privaten weiterhin die alte Honorarordnung der Architekten und Ingenieure (HOAI) anwenden. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden, der im Mai 2019 geurteilt hatte, dass die HOAI gegen EU-Recht verstößt (Az. C-377/17). Der Gewerbeparkbetreiber Thelen Technopark war deswegen der Ansicht, einen beauftragten Ingenieur nicht bezahlen zu müssen. Der EuGH hat nun für Klarheit gesorgt.