Juve Plus Nach Ökonomen-Marathon

Zuckerkartell muss Schadensersatz an Nestlé und Müller zahlen

Es gibt erste Urteile im Mannheimer Mammutprozess zum Zuckerkartell: Die beklagten Hersteller Nordzucker, Südzucker und Pfeifer & Langen müssen 8,4 Millionen Euro an Nestlé und 6,3 Millionen an die Molkerei Müller zahlen – plus Zinsen noch mal in ähnlicher Höhe. Die Urteile dürften keiner Seite richtig schmecken.

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Nestlé hatte ursprünglich 50 Millionen Euro Schadensersatz plus Zinsen gefordert, erhält also knapp 20 Prozent der geforderten Summe. Das ist ein Achtungserfolg, denn dass Klägern überhaupt konkrete Summen an Schadensersatz zugesprochen werden, ist eine ganz neue Entwicklung in Deutschland: Die ersten Fälle aus dem Schienen-, dem Girocard- und dem Lkw-Kartell stammen alle aus diesem Jahr.

Kläger müssen Großteil der Anwaltskosten zahlen

Wolfgang Deselaers

Es ist aber auch nicht sehr viel mehr als ein Achtungserfolg, denn die Kläger müssen 80 Prozent der Kosten für Anwälte und ökonomische Gutachter der Gegenseite zahlen. Das dürfte mit Gleiss, Hengeler und Freshfields und den renommiertesten Wettbewerbsökonomen, die alle mit großen Teams jahrelang an dem Fall gearbeitet haben, auch kein Schnäppchen sein. Allerdings wird unterm Strich für die Kläger etwas hängen bleiben, wenn es bei dem Urteil bleibt. Beide Seiten wollen das Urteil prüfen und dann entscheiden, ob sie in Berufung gehen.

Justus Haucap

Den Urteilen war ein Verhandlungsmarathon vorangegangen, wie ihn die deutsche Justizgeschichte noch nicht erlebt hat. Die Mannheimer Kammer hat sich tief in die Ökonomie des Falls eingegraben. Es gab zwei mehrtägige Verhandlungstermine, in denen sich die Ökonomen über die Höhe des Kartellschadens stritten. Dabei hatte der Düsseldorfer Wirtschaftsprofessor Justus Haucap als Gerichtssachverständiger den Schätzwert des Schadens, also des kartellbedingten Aufpreises, mehrfach nach unten korrigiert – von anfangs bis zu zehn auf am Ende etwa zwei Prozent.

Eignet sich Frankreich als Vergleichsmarkt?

Alexander Rinne

Als problematisch sehen es im Klägerlager viele, dass sich das Gericht früh auf eine sogenannte Vergleichsmarktanalyse zur Ermittlung des Kartellschadens festgelegt hat. Ob der Vergleichsmarkt Frankreich aber geeignet ist oder im kritischen Zeitraum nicht vielleicht ebenfalls kartelliert war, ist umstritten. Den sogenannten Simulationsansatz, eine andere ökonomische Methode der Schadensermittlung, hatte das Gericht früh verworfen – zum Leidwesen der Kläger.

2014 hatte das Kartellamt wegen verbotener Gebiets-, Quoten- und Preisabsprachen insgesamt 280 Millionen Euro an Bußgeldern gegen die drei Hersteller verhängt. Das Gericht fällte seine Urteile nun auf der Basis einer geschätzten Preiserhöhung für Verarbeitungszucker von rund zwei Prozent im Zeitraum von 1997 bis 2009.

Es gibt noch viele weitere Zucker-Verfahren

Insgesamt sind in der Sache vor dem LG Mannheim rund 40 Verfahren anhängig, insgesamt geht es laut Gericht um Schadensersatzforderungen von mehreren hundert Millionen Euro. Davon hatte das Gericht sechs aus seiner Sicht repräsentative Verfahren ausgewählt. Neben Nestlé (Az. 14 O 61/18) und Müller (Az. 14 O 103/18) stehen noch Urteile zur Klage des hessischen Bäckereizulieferers Jung & Schmitt (Az. 14 O 98/18) sowie des Süßwarenherstellers Katjes Fassin (Az. 14 O 90/18) an. In beiden Verfahren werde die Verhandlung wiedereröffnet, so das Gericht in einer Mitteilung. Zurückgezogen hatten ihre Klagen Goldeck Süßwaren (Az. 14 O 104/18) und Zott (Az. 14 O 107/18).

Die in den beiden nun entschiedenen Verfahren festgesetzte Schadenssumme blieb deutlich unter den ursprünglich von den Klägern geltend gemachten Forderungen. Allein Nestlé und Müller hatten ihren Schaden mit insgesamt rund 83 Millionen Euro beziffert.            

Weitere große Verfahren im Zuckerkartell liegen etwa beim Landgericht Hannover (Storck und Jägermeister) und beim OLG Celle (CDC Damage Claims).

Vertreter Nestlé Deutschland
Cleary Gottlieb Steen & Hamilton (Köln): Dr. Wolfgang Deselaers, Dr. Philipp Kirst, Dr. Konstantin Putzier (alle Kartellrecht)

Thilo Klein

Wettbewerbsökonomie
Compass Lexecon (London/Düsseldorf): Thilo Klein

Vertreter Molkerei Alois Müller 
Milbank (München): Dr. Alexander Rinne; Associate: Stephanie Gschossmann (beide Kartellrecht)

Wettbewerbsökonomie
Compass Lexecon: Thilo Klein (London/Düsseldorf), Sebastian Theuer (Berlin), Marie Kraihammer (Düsseldorf)

Stefan Ohlhoff

Vertreter Katjes Fassin
WilmerHale (Berlin): Dr. Stefan Ohlhoff, Dr. Katrin Meschede; Associates: Tamara Rudinac, Felix Boos (alle Kartellrecht/Litigation)

Wettbewerbsökonomie
CRA International (London): Dr. Philip Kalmus, Dr. Dominik Fischer

Vertreter Jung & Schmitt
SGP Schneider Geiwitz & Partner (Ulm): János Morlin (Litigation)

Wettbewerbsökonomie
RCS (Kronberg): Prof. Dr. Roman Inderst, Johannes Muck

Tim Reher

Vertreter Goldeck Süßwaren
CMS Hasche Sigle (Hamburg): Dr. Tim Reher

Wettbewerbsökonomie
Lademann & Associates: Dr. Niels Frank

Vertreter Zott
Squire Patton Boggs (Frankfurt): Dr. Christofer Eggers, Dr. Christian Böhler

Wettbewerbsökonomie
CRA International (London): Dr. Philip Kalmus, Dr. Dominik Fischer

Alexander Fritzsche

Vertreter Südzucker 
Gleiss Lutz (Frankfurt): Dr. Wolfgang Bosch, Dr. Alexander Fritzsche, Dr. Birgit Colbus; Associates: Dr. Saskia Kirchgeßner, Dr. Sarah Zinndorf, Jennifer Otten (alle Kartellrecht)

Simone Kohnz

Wettbewerbsökonomie
E.CA Economics (Berlin): Dr. Rainer Nitsche, Dr. Simone Kohnz

Thomas Paul

Vertreter Nordzucker 
Hengeler Mueller (Düsseldorf): Dr. Thomas Paul;  Associates: Marco Badra, Dr. Matthias Marz, Jakob Stachow, Kristina Große (Frankfurt), Maximilian Silm (Berlin; alle Kartellrecht/Litigation)

Wettbewerbsökonomie
RBB Economics (London): Christian Ehmer

Roman Mallmann

Vertreter Pfeifer & Langen: 
Freshfields Bruckhaus Deringer (Düsseldorf): Dr. Roman Mallmann; Associates: Stefanie Spancken-Monz, Selina Riemen, Theresa Schumacher (alle Litigation) 

Frank Maier-Rigaud

Wettbewerbsökonomie
ABC Economics (Berlin): Prof. Dr. Frank Maier-Rigaud, Prof. Dr. Ulrich Schwabe, Till Scholta 

Landgericht Mannheim, Kartellkammer
Dirk Böttcher (Vorsitzender Richter), Dr. Kai Brauneisen (Berichterstatter), Waldemar Knaub

Hintergrund:  Aufseiten der Zuckerhersteller sind die Kanzleien tätig, die bereits das 2014 abgeschlossene Bußgeldverfahren begleitet haben. Allerdings sind inzwischen teils andere Partner im Einsatz. Die Litigation-Partner Mallmann und Paul, die heute die Federführung bei Freshfields und Hengeler haben, waren an dem Kartellverfahren nicht beteiligt. Südzucker wurde im Kartellverfahren wie in Schadensersatzprozessen von dem Frankfurter Gleiss Lutz-Partner Dr. Wolfgang Bosch vertreten. 

Nestlé-Anwalt Deselaers war noch bei Linklaters, als das Verfahren im Jahr 2015 begann. Er hat den Konzern zuvor bei Fusionskontrollen und der Abwehr von Kartellschadensersatz beraten, als mit dem Zuckerkartell der erste Fall aufkam, der für Nestlé auch als Klägerin interessant war. Als Deselaers 2017 zu Cleary wechselte, folgte ihm Nestlé.

Auch Milbank-Partner Rinne hat reichlich Erfahrung mit Kartellschadensersatz, allerdings sind Klägermandate aufgrund der Kanzleiausrichtung eher selten. Im Zuckerkartell mit nur drei Unternehmen auf Beklagtenseite hält sich das Konfliktpotenzial aber in Grenzen – Rinne ist auch für den Molkereikonzern FrieslandCampina und für Pepsi im Einsatz.

Unter den Ökonomen sind auf Kläger- wie Beklagtenseite nahezu alle führenden Vertreter der Zunft an dem Prozess beteiligt. Eine wichtige Rolle auf Beklagtenseite spielten auch die Ökonometriker Prof. Dr. Joachim Winter (LMU München), und Prof. Dr. Martin Kukuk (Universität Würzburg).

Die Urteilsbegründung stammt aus der Feder des Richters Brauneisen, der die fünftägige Marathonverhandlung im Januar als stellvertretender Vorsitzender geleitet hatte, weil damals der Vorsitz noch vakant war. Mehrere Beteiligte heben hervor, dass sich bisher wohl kaum ein Gericht so tief in die komplexe ökonomische Materie eines Kartellschadensersatzfalls eingearbeitet hat wie die Mannheimer Kammer.

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