Zuck und LLR legen für Compliance-Experten Verfassungsbeschwerde ein
Ein Inhouse-Compliance-Experte geht gegen das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vor, wonach Syndikusanwälte nicht von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit werden können. Er erhob beim Bundesverfassungsgericht (BverfG) eine Verfassungsbeschwerde gegen eines der drei BSG-Urteile von Anfang April zu dieser Rechtsfrage (Az. B 5 RE 9/ 14). Vertreter des Beschwerdeführers sind Martin Huff von der Kölner Sozietät LLR Legerlotz Laschet und Prof. Dr. Rüdiger Zuck von der gleichnamigen Stuttgarter Kanzlei.
Die Beschwerde eingelegt hat ein Compliance-Verantwortlicher und Vorstandsassistent aus einem großen deutschen Versicherungsunternehmen. Er war früher einmal für seine zunächst befristete Tätigkeit von der Rentenversicherungspflicht befreit worden. Für seine anschließende unbefristete Tätigkeit wurde er hingegen nicht befreit.
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