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Bruckhaus berät ING Groep

Autor/en
  • Aled Griffiths

Bruckaus Westrick Heller Löber hat den niederländischen Firmenkonzern ING Groep N.V., das sechstgrößte europäische Finanzinstitut, beim öffentlichen Kaufangebot an die freien Aktionäre der Fran kfurter BHF-Bank AG betreut, die unter den deutschen Großbanken an sechster Stelle rangiert. Bereits vor einem Jahr hatte ING ihren Anteilsbesitz von unter 5% auf 39% und nachfolgend auf 41,8% erhöht. Die Transaktion gilt mit Erreichen der von ING als Mindestquote festgesetzten 75% Grundkapital als abgeschlossen. Das Angebot mit einem Gesamtvolumen von EUR 2,2 Mrd. wurde über die deutsche Tochtergesellschaft ING Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH unterbreitet. Dieser Betrag entspricht 58,2% des noch freien Kapitals. Aus dem Frankfurter Büro von Bruckhaus waren Dr. Gerhard Hess, Dr. Matthias-Gabriel Kremer, Dr. Marcus Baum {Aktienrecht und M&A), Dr. Gunnar Schuster (Bank- und Kapitalmarktrecht) und Dr. Konstantin Mettenheimer (Steuerrecht) beteiligt. Die Freigabe für den Zusammenschluß durch das Bundeskartellamt erwirkten Karlheinz Moosecker und Dr. Ellen Braun aus dem Düsseldorfer Büro.

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Bruckaus Westrick Heller Löber hat den niederländischen Firmenkonzern ING Groep N.V., das sechstgrößte europäische Finanzinstitut, beim öffentlichen Kaufangebot an die freien Aktionäre der Fran kfurter BHF-Bank AG betreut, die unter den deutschen Großbanken an sechster Stelle rangiert. Bereits vor einem Jahr hatte ING ihren Anteilsbesitz von unter 5% auf 39% und nachfolgend auf 41,8% erhöht. Die Transaktion gilt mit Erreichen der von ING als Mindestquote festgesetzten 75% Grundkapital als abgeschlossen. Das Angebot mit einem Gesamtvolumen von EUR 2,2 Mrd. wurde über die deutsche Tochtergesellschaft ING Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH unterbreitet. Dieser Betrag entspricht 58,2% des noch freien Kapitals. Aus dem Frankfurter Büro von Bruckhaus waren Dr. Gerhard Hess, Dr. Matthias-Gabriel Kremer, Dr. Marcus Baum {Aktienrecht und M&A), Dr. Gunnar Schuster (Bank- und Kapitalmarktrecht) und Dr. Konstantin Mettenheimer (Steuerrecht) beteiligt. Die Freigabe für den Zusammenschluß durch das Bundeskartellamt erwirkten Karlheinz Moosecker und Dr. Ellen Braun aus dem Düsseldorfer Büro.

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