In einer offiziellen Bekanntmachung vom August heißt es, dass Greenberg Traurig das Verkehrsministerium „bei der Umsetzung des EuGH-Urteils vom 18.06.2019“ rechtlich beraten wird. Das Mandat wurde auch damit begründet, dass noch am Tag des EuGH-Urteils die unter anderem mit Kapsch TrafficCom und CTS Eventim geschlossenen Verträge gekündigt wurden. Greenberg soll nun die Verträge abwickeln – das gehört zum Leistungsspektrum des Mandats. Dieses hat laut Bekanntmachung einen Wert von 1,35 Millionen Euro.
Das Ministerium kehrt damit zu der Kanzlei zurück, die sie im Juni – kurz vor dem Urteil – ersetzt hat. Damals war der Rahmenvertrag mit Greenberg ausgelaufen und überraschend nicht verlängert worden. Stattdessen übernahm PricewaterhouseCoopers Legal um Dr. Friedrich Hausmann die weitere Umsetzung des Projekts. Das war jedenfalls der Plan bis zum 18. Juni, als das höchste europäische Gericht die PKW-Maut kippte. JUVE-Informationen zufolge ist das PwC Legal-Team am Tag des EuGH-Urteils davon unterrichtet worden, dass seine Arbeit vorerst nicht mehr gebraucht werde. Gekündigt wurde der Beratervertrag offenbar noch nicht.
PwC Legal und Greenberg Traurig wollten dies auf JUVE-Anfrage nicht kommentieren.
Auftrag maßgeschneidert für Greenberg
Nun dürfte die Verantwortung für das Mandat wieder bei Greenberg-Partner Dr. Dieter Neumann (Öffentliches Wirtschaftsrecht) liegen. Mit Dr. Viola Bensinger und Dr. Stefan Lütje (beide Technologieprojekte) half er dem Bundesverkehrsministerium von 2015 bis Juni 2019, die vier Verträge mit den Bietern auszuarbeiten und zu verhandeln. Laut Bekanntmachung suchte das Ministerium konkret nach Beratern, „die genaue Kenntnis des Projektverlaufs sowie der rechtlichen und vertraglichen Regelungen“ haben. Die Bekanntmachung legt nahe, dass der für Greenberg maßgeschneiderte Beratervertrag direkt vergeben wurde.
Neumanns Beratung dürfte nun vor allem daraus bestehen, Fragen zu beantworten. Rechtlich steht dabei das Schadensersatzkonzept der Verträge rund um den Begriff des Bruttounternehmenswerts im Vordergrund. Damit beschäftigt sich beispielsweise ein Gutachten der Kanzlei Chatham Partners aus Hamburg, das diese im Auftrag der FDP verfasst hat. Außerdem fragen Haushaltsverfassungsrechtler, ob die Entschädigungsregel in den Verträgen eine Sondererlaubnis des Bundestags erfordert hätte. All diese Fragen dürften am Ende Gegenstand eines Schiedsverfahrens sein, indem die genaue Schadensersatzhöhe verhandelt wird.
In dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss stehen nun erst einmal die potentiellen Verfehlungen des Ministeriums auf dem Plan. Dazu gehören auch nicht protokollierte Gespräche, die Verkehrsminister Andreas Scheuer mit den Bietern geführt hat. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Greenberg-Anwälte und auch ihre Unterauftragnehmer von KPMG Law vor dem Untersuchungsausschuss als Zeugen aussagen müssen – wenn das Ministerium ihnen erlaubt, in der Angelegenheit auszusagen. (Martin Ströder)