Strahlender Müll

Latham berät EnBW, PreussenElektra, RWE und Vattenfall bei Übergabe an die BGZ

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  • JUVE

EnBW, PreussenElektra, RWE und Vattenfall haben ihre standortnahen Zwischenlager für bestrahlte Kernbrennstoffe auf die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) übertragen. Die BGZ wird sich in Zukunft um die Entsorgung der hochradioaktiven Abfälle kümmern. Damit ist ein weiterer Schritt zur Übergabe der Verantwortung für den Atommüll an den Bund vollzogen.

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Tobias Larisch
Tobias Larisch

Anfang Januar haben die bisherigen Betreiber der bundeseigenen BGZ die Zwischenlager an den Standorten Biblis, Brokdorf, Grafenrheinfeld, Grohnde, Gundremmingen, Isar, Krümmel, Emsland, Neckarwestheim, Philippsburg sowie Unterweser übertragen. Hinsichtlich des Zwischenlagers Brunsbüttel ist die BGZ dem laufenden Genehmigungsverfahren beigetreten.

Mit der Transaktion wird das Entsorgungsübergangsgesetz umgesetzt. Es ist Teil des Gesetzes zur Neuordnung der Verantwortung für die Entsorgung atomaren Abfalls sowie des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Energieversorgungsunternehmen. Darin ist festgeschrieben, dass der Bund künftig für die Zwischen- und Endlagerung sowie ihrer Finanzierung verantwortlich ist. Dafür haben die Unternehmen Mitte 2017 rund 24 Milliarden Euro in einen Fonds zur Finanzierung der Entsorgung eingezahlt.

Gesetz und Vertrag sind Bestandteile des Atom-Kompromisses mit der Bundesregierung, der den langjährigen Streit zwischen Bundesregierung und den Atomkonzernen beendete. Die Konzerne hatten zuvor in zahlreichen Prozessen Schadensersatz wegen des politisch forcierten schnellen Ausstiegs aus der Atomenergie gefordert. Bei Gründung des Fonds verpflichteten sich die Energieversorger, alle bei deutschen Gerichten anhängigen Klagen fallen zu lassen. Vattenfall klagt aber weiterhin vor dem Schiedsgericht der Weltbank (ICSID) auf Schadensersatz wegen des Atomausstiegs. Zudem sind die Konzerne noch für den Rückbau der Atomkraftwerke verantwortlich.

Berater EnBW, PreussenElektra, RWE und Vattenfall
Latham & Watkins (Düsseldorf): Dr. Tobias Larisch (Federführung; Corporate/M&A), Dr. Tobias Leder (Arbeitsrecht; München), Dr. Tobias Klass (Steuerrecht), Dr. Holger Iversen (Immobilienrecht; beide Hamburg), Dr. Dirk Schnelle (Arbeitsrecht; München), Panu Siemer (Immobilienrecht; Hamburg); Associates: Dr. Alexander Belk, Dr. Carolin Ostendorf, Florian Döpking, Katharina Intfeld (alle Corporate/M&A), Verena Seevers (Steuerrecht; Hamburg)
Posser Spieth Wolfers & Partners (Düsseldorf): Dr. Herbert Posser; Associate: Katja Schramm (beide Öffentliches Wirtschaftsrecht)
Inhouse RWE (Essen), Dr. Martina Lewen, Thurid Wagner-Henk
Inhouse PreussenElektra (Hannover), Dr. Manfred Born
Inhouse Vattenfall (Hamburg): Sören Friese
Inhouse EnBW (Karlsruhe): Dr. Klaus Bitterich

Berater BGZ
Zenk (Berlin): Jan Birkefeld (Corporate/M&A), Dr. Michael Hackert (Steuerrecht; Hamburg) – aus dem Markt bekannt

Hintergrund: Zwar sind für die vier Atomkonzerne altbekannte Berater tätig, die auch schon zum Atomfondskompromiss berieten. Jedoch arbeiten sie mittlerweile in anderen Kanzleien. So ist Latham-Partner Larisch im vergangenen Jahr von Freshfields gewechselt. Bei den Verhandlungen zum Atomfonds mit dem Bund, der sich von Noerr beraten ließ, hatte auch der ehemalige Freshfields-Partner Posser eine wesentliche Rolle im Freshfield-Teams gespielt. Im Mai vergangenen Jahres verließ er mit den langjährigen Partnern Dr. Benedikt Wolfers und Dr. Wolf Spieth die Kanzlei, um sich unter Posser Spieth Wolfers & Partners selbstständig zu machen.

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