Einen Tag zuvor, am Mittwoch, hatte der Vorstand eine Kapitalerhöhung um gut 5,5 Milliarden Euro durch die Ausgabe von neuen Aktien beschlossen. Nur der Bund darf sie zeichnen. Damit seien Uniper in diesem Jahr effektiv 13,5 Milliarden Euro an staatlicher Unterstützung über Eigenkapitalmaßnahmen zugeflossen, laut Presseangaben. Die Anteile des Bundes hält ein Akquisitionsvehikel, das dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) gehört.
Die Europäische Kommission hatte den Staatshilfen, mit denen auch der Ausstieg von Fortum finanziert wird, am Dienstagabend grundsätzlich zugestimmt, nachdem am Montag in einer außerordentlichen Hauptversammlung bereits Unipers Aktionäre grünes Licht zur Umsetzung des mit der Bundesregierung verhandelten Rahmenvertrags gegeben hatten. Der sah eine Kapitalerhöhung von 8 Milliarden Euro und weitere Kapitalmaßnahmen im Gegenwert von 25 Milliarden Euro vor. Bereits Ende der Vorwoche hatte die EU-Kommission den Einstieg des Bundes aus kartell- und investitionsschutzrechtlicher Sicht freigemacht.
Abverkauf von Unternehmensteilen steht an
Mit neuem Großaktionär und Aufsichtsrat muss Uniper nun eine neue Strategie entwickeln. Dabei sind dem Konzern Grenzen gesetzt, denn die von der EU genehmigten Staatshilfen bis zu 34,5 Milliarden Euro sind an strenge Auflagen geknüpft. Sie sollen den Wettbewerbsvorteil ausgleichen, den Uniper auf dem Markt durch die milliardenschweren Hilfen hat. Sie sehen unter anderem den Verkauf von Tochterfirmen und anderen Unternehmensteilen bis spätestens Ende 2026 vor.
In Deutschland muss Uniper etwa das 2020 in Betrieb genommene Steinkohlekraftwerk Datteln 4 und das Fernwärmegeschäft abgeben. Außerdem soll das Stromgeschäft in Nordamerika, das Geschäft mit Schiffstreibstoffen im Mittleren Osten, das internationale Helium-Geschäft und ein Gaskraftwerk im ungarischen Gönyu veräußert werden.
Weiter muss Uniper seine Beteiligungen an zwei Erdgas-Pipelines verkaufen: Betroffen ist die Opal-Leitung zwischen Lubmin in Vorpommern und südlicheren Bundesländern wie Brandenburg und Sachsen sowie die BBL-Pipeline, eine Verbindung zwischen den Niederlanden und Großbritannien. Auch die Beteiligungen an einer lettischen Gasgesellschaft und sein Geschäft in Russland unter der Marke Unipro muss Uniper abgeben. Die Unipro-Mehrheitsbeteiligung wollte Uniper ohnehin verkaufen. Sogar ein Käufer ist eigentlich schon gefunden, allerdings steht die Genehmigung der russischen Aufsichtsbehörden aus.
Entwicklungsoptionen begrenzt
Uniper darf größter Gasspeicherbetreiber in Deutschland bleiben und seine Kraftwerke etwa in den Niederlanden und in Schweden behalten. Der Energiehandel und -vertrieb wird ebenfalls nicht substanziell beschnitten. Keine Einschränkungen gibt es im Geschäft mit erneuerbarer Energie.
Das Düsseldorfer Energieunternehmen hat sich aber zugleich zu einer Reihe marktöffnender Maßnahmen verpflichtet. Dazu zählt die Auflage, die Marktposition im Vertrieb nicht auszubauen und Wettbewerbern Zugang zu Transport- und Speicherkapazitäten zu gewähren. Bis Ende 2026 darf Uniper nur Firmen kaufen, die für den Fortbestand des Unternehmens oder für die Dekarbonisierung des Geschäfts notwendig sind. Die EU-Kommission muss auch solche Käufe genehmigen. Außerdem muss sich Uniper mit 30 Prozent seines bereinigten operativen Gewinns, den es vor Zinsen und Steuern außerhalb des Vertriebsgeschäfts erwirtschaftet, an der Gas-Ersatzbeschaffung beteiligen.
Der Düsseldorfer Konzern ist wegen des russischen Gas-Lieferstopps in Existenznot geraten. Das fehlende Gas aus Russland muss er teuer auf dem Gasmarkt einkaufen, um eigene Lieferverträge zu erfüllen, die der Konzern mit seinen Kunden noch vor der Krise zu günstigeren Konditionen abgeschlossen hatte. Dies führt bei Uniper zu tiefgreifenden Liquiditätsproblemen. Erst Ende 2024 laufen die letzten Kundenverträge aus. Bis dahin könnten die Verluste auf bis zu 40 Milliarden Euro anschwellen, schätzt das Konzernmanagement.
Ausstiegsszenario auch Teil des Konzepts
Allerdings soll die Beteiligung für den Staat nicht für immer sein. Bis spätestens 2028 hat sich der Bund verpflichtet, seinen Anteil von den geplanten fast 99 Prozent auf maximal 25 Prozent plus eine Aktie zu verringern. Mit diesem Anteil behielte der Bund eine Sperrminorität, die ihm auch in Zukunft ein Mitspracherecht bei wichtigen Unternehmensentscheidungen einräumt. Über die Mitsprache hinaus geht der Einsatz des Bundes aber aktuell nicht. Uniper bleibt rechtlich unabhängig, es gibt keinen Beherrschungsvertrag.
Das ist auch beim Gazprom Deutschland-Nachfolger Sefe der Fall, dessen Übernahme durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die EU-Kommission ebenfalls kurz vor Weihnachten beihilferechtlich genehmigt hat. Auch hier muss der Bund bis spätestes 2028 wieder einen Teil der Anteile in den Markt geben.
Berater Bundesrepublik Deutschland
Inhouse Recht (Berlin): Annick Moiteaux, Dr. Thomas Solbach (beide BMWK), Dr. Thomas Hogh, Friederike Neuhäusler (beide BMF)
CMS Hasche Sigle (Hamburg): Dr. Christian von Lenthe (Corporate/M&A), Dr. Michael Bauer (Beihilferecht; Brüssel), Dr. Alexandra Schluck-Amend (Restrukturierung; Stuttgart), Christoff Soltau, Dr. Björn Herbers (Brüssel; beide Kartellrecht), Dr. Henrik Drinkuth (Corporate/M&A), Dr. Hermann Müller, Dr. Ursula Steinkemper (Stuttgart; beide Öffentliches Recht), Dr. Michael Frege (Leipzig), Dr. Maximilian Hacker (Düsseldorf), Joachim Kühne (Frankfurt; alle Restrukturierung), Dr. Tilmann Niedermaier (Dispute Resolution; München), Christian Reuter, Dorothée Janzen, Peter Endres (München; alle Handels- und Vertriebsrecht), Dr. Sebastian Cording (IT-Recht), Dr. Andreas Hofelich (Arbeitsrecht; Köln), Dr. Frederike Volkmann (Corporate/M&A), Dr. Felix Fuchs (Restrukturierung; Köln), Dr. Jenny Buchner (Handels- und Vertriebsrecht), Moritz Gerstmayr (Bankrecht; Frankfurt); Associates: Charlotte von der Heydt-von Kalckreuth, Dr. Hendrik Quast, Dr. Carl-Friedrich Thoma (alle Corporate/M&A), Roxana Kruse (Düsseldorf), Helmer Krane (beide Beihilferecht), Moritz Pottek (beide Brüssel), Dr. Robert Bodewig (beide Kartellrecht), Jan Gröschel, Dr. Florian Kuhlmann, Cihan Cömert, Dr. Arno Görlitz, Solveig Benker, Veronika Renczes (alle Öffentliches Recht), Josefine Wolff , Pit-Johannes Wagner, Manuel Nann, Christoph Simmat (alle fünf Stuttgart; alle Restrukturierung), Dr. Jan-Martin Kleindienst, Laura Schrod (München; beide Handels- und Vertriebsrecht), Max-Julian Wiedemann, Dr. Lukas Hambel (beide IT-Recht)
Freshfields Bruckhaus Deringer (Brüssel): Dr. Juliane Hilf (Investitionskontrolle/Öffentliches Recht; Düsseldorf), Dr. Andreas von Bonin (Kartellrecht), Dr. Simon Schwarz (Corporate/M&A), Dr. Markus Benzing (Finanzaufsichtsrecht; beide Frankfurt) – aus dem Markt bekannt
Berater Uniper
Inhouse Recht (Düsseldorf): Dr. Sascha Fehlemann (Senior Vice President Corporate Legal Affairs), Andrea Schoeneberg (Head of Corporate Office), Tina Hinz (Senior Vice President International Law & Trading), Dyonne Rietveld (Senior Vice President Energy Law & Regulation), Benedicte Stenvaag (Senior Vice President General Law & Litigation), Nadia Simon (Lead Counsel Competition Law), Dr. Kilian Inkmann, Dr. Malte Menden (beide Corporate)
Allen & Overy (Düsseldorf): Dr. Hans Diekmann (Corporate/M&A), Dr. Sven Prüfer (Frankfurt; Corporate/Restrukturierung), Dr. Helge Schäfer, Dr. Jonas Wittgens (beide Corporate/M&A), Dr. Börries Ahrens (Kartellrecht; alle Hamburg), Peter Wehner (Arbeitsrecht), Dr. Udo H. Olgemöller (Öffentliches Recht), Dr. Alexander Behrens (Bankaufsichtsrecht; alle Frankfurt), Anton Konnov (Corporate/M&A/Kartellrecht; Dubai), Dorothée Kupiek, Kyrill Chilevych (beide Corporate/M&A), Dr. Ioannis Thanos, Dr. René Galle (beide Kartellrecht; beide Hamburg), Dr. Andre Wandt (Corporate/M&A; Frankfurt), Dr. Hauke Sattler (Corporate/Restrukturierung; Hamburg); Associates: Dr. Jan-Benedikt Fischer (Corporate/M&A), Wencke Rusbüldt (Corporate/Restrukturierung; beide Hamburg), Dr. Adrian Lingens (Corporate/Restrukturierung), Dr. Stephan Bühner (Öffentliches Recht), Suzana Cvejic (Aufsichtsrecht), Veronika Gaile (Corporate/M&A; alle Frankfurt), Catharina Glugla (IT-Recht), Eva Hohmann (Corporate/M&A), Heiner Mecklenburg (Kartellrecht; Hamburg), Ekaterina Pimonova, Jack Klimov, Aleksey Mareev (alle Corporate/M&A; alle Dubai)
Berater Uniper Vorstand
Linklaters: Dr. Ralph Wollburg (Corporate; Düsseldorf), Dr. Jan Endler (Öffentliches Recht; Berlin), Staffan Illert, Achim Kirchfeld (alle Federführung), Dr. Klaus von der Linden (alle Corporate), Dr. Carsten Grave (Kartellrecht), Dr. Timon Grau (Arbeitsrecht; alle Düsseldorf), Dr. Urs Lewens (Finanzrecht; Frankfurt); Associates: Luca Rawe (Arbeitsrecht), Rico Kaßmann (Öffentliches Recht), Dimitrij Voronov, Dr. Tom Schäfer, Dr. Veronika Koch (alle Corporate), Roman Seifert (Kartellrecht; alle Düsseldorf)
Berater Uniper Aufsichtsrat
SZA Schilling Zutt Anschütz (Frankfurt): Dr. Marc Löbbe, Dr. Cäcilie Lüneborg (beide Corporate/M&A), Thomas Oberle (Restrukturierung), Dr. Kristin Ullrich (Corporate/M&A; beide Mannheim); Associates: Dr. Florian Mader (München), Dr. Pius Dolzer (beide Corporate/M&A), Thomas Glaser (Restrukturierung; beide Mannheim)
Berater Fortum
Hengeler Mueller (Berlin): Dr. Daniel Kress (M&A/Restrukturierung), Dr. Daniela Böning, Dr. Nikolaus Vieten (beide Finanzierung; beide Frankfurt), Dr. Carsten Schapmann (Düsseldorf), Dr. Joachim Rosengarten (Frankfurt; beide Corporate/M&A), Dr. Jan Bonhage (Beihilferecht/Investitionskontrolle), Dr. Henning Bälz (Dispute Resolution; beide Berlin), Dr. Vera Jungkind (Öffentliches Recht), Prof. Dr. Christoph Stadler, Dr. Anja Balitzki (beide Kartellrecht), Dr. Matthias Cloppenburg (Corporate/M&A), Dr. Jörg Meinzenbach (Öffentliches Recht; alle fünf Düsseldorf); Associates: Dr. Alexander Ruckteschler, Tom Shingler (beide Finanzierung; beide Frankfurt), Dr. Benedikt Statz, Dr. Eric Becker (beide Düsseldorf), Dr. Moritz Weidemann (Frankfurt; alle Corporate/M&A), Dr. Thomas Ruthemeyer, Dr. Anton Petrov (beide Öffentliches Recht), Dr. Marcus Bsaisou (Dispute Resolution), Dr. Moritz Müller Leibenger (Restrukturierung), Joachim Burger (Kartellrecht; Brüssel)
Berater KfW
Freshfields Bruckhaus Deringer (Frankfurt): Dr. Frank Laudenklos (Federführung); Associates: Dr. Dennis Chinnow, Laura Korndörfer (alle Finanzierung) – aus dem Markt bekannt
Notariat
Hauschild Böttcher (Düsseldorf): Dr. Armin Hauschild – aus dem Markt bekannt
Hintergrund: Die mit den zahlreichen Arbeitspaketen befassten Berater sind mit wenigen Ausnahmen schon seit Sommer mit dem Fall befasst. Neu ist, dass auf der Seite der Bundesregierung Freshfields Bruckhaus Deringer die fusions- und investitionsschutzrechtliche Umsetzung des Einstiegs bei Uniper sowie einige inhaberkontrollrechtliche Themen übernommen hat. Die Vorbereitung dieses Arbeitspakets lag noch bei CMS. Nach Marktinformationen resultierte das Freshfields-Mandat zu diesen Genehmigungssträngen aus der Arbeit für die KfW zur Uniper-Rettung, zu der spätestens seit Ende 2021 ein Team um Laudenklos, zu dem auch von Bonin und Schwarz gehören, im Wesentlichen zu den bekannten Fremdkapitalmaßnahmen – auch für Sefe – beraten hat.
Neu ist zudem der Verantwortungswechsel beim Bund. Nachdem die Federführung der Uniper-Rettung bislang beim BMWK lag, wechselt sie nach Marktinformationen mit der Übernahme durch das BMF-Vehikel an das BMF. Inwiefern sich daran auch weitere Beraterwechsel knüpfen, wird sich zeigen. Bislang war CMS Hasche Sigle für die Uniper-Rettung im Mandat, das nach JUVE-Informationen vom BMWK vergeben worden war. Dort koordinierte Moiteaux aus dem Referat von Steinbach alle krisenbedingten Gasmarktbeteiligungen, auch die an der deutschen Gazprom-Nachfolgegesellschaft Sefe.
Weitere Personalentscheidungen folgen
Uniper selbst war wieder mit einem großen Inhouse-Team vertreten, das für die Verhandlung der Rahmenvereinbarung mit Fortum und somit auch zur Kapitalerhöhung weiterhin auf Allen & Overy setzte.
Bereits Mitte Dezember hatte Uniper bekannt gegeben, dass die von Fortum 2021 eingesetzte General Counsel Sirpa-Helena Sormunen zum April 2023 aus dem Unternehmen ausscheidet. Der dann vakante Posten soll im neuen Jahr wiederbesetzt werden. Den neuen Aufsichtsratsvorsitzenden ließ Uniper vom Amtsgericht Düsseldorf bestellen, weil der digital veranstalteten Hauptversammlung dazu das Mandat fehlte.
Dem neuen Aufsichtsrat gehört auch Prof. Dr. Ines Zenke an. Sie ist Managing-Partnerin der Berliner Energierechtskanzlei Becker Büttner Held. Für die Hauptversammlung war neben Allen & Overy-Partner Diekmann der Düsseldorfer Notar Hauschild im Mandat, für die Bestellung des Aufsichtsrats vor allem auch die Vorstandsberater von Linklaters.
Hotspot Beihilferecht
Aus Beratersicht von besonderer Bedeutung war vor allem die beihilferechtliche Genehmigung des gesamten staatlichen Rettungsprogramms durch die EU-Kommission. Hieran arbeiteten neben einem CMS-Team, das federführend vom Brüsseler Partner Bauer geleitet wurde, vor allem auch Linklaters. Die britische Kanzlei beriet bis zuletzt den Vorstand des Energieriesen zu gesellschaftsrechtlichen Themen. Partner Endler war bereits in der Finanzkrise in den Nullerjahren mit seiner beihilferechtlichen Erfahrung gefragt. Nun setzte auch der Uniper-Konzern auf ihn.