Mind the gap

Was Frauen und Männer in britischen Kanzleien verdienen

Seit 2017 müssen alle britischen Unternehmen mit mindestens 250 Angestellten Angaben zu Gehaltsunterschieden zwischen Mann und Frau (Gender Pay Gap) veröffentlichen. Das betrifft auch einige Großkanzleien. Herbert Smith Freehills veröffentlicht als eine der ersten Kanzleien ihre Daten. Diese zeigen: Frauen verdienen dort durchschnittlich 19 Prozent weniger pro Arbeitsstunde.

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Neben Herbert Smith haben auch schon CMS Cameron McKenna Nabarro Olswang und Shoosmiths ihre Daten zum Gender Pay Gap offengelegt. Mit ähnlichen Ergebnissen: Bei CMS liegt der durchschnittliche Gehaltsunterschied zwischen Frauen und Männern bei 17,3 Prozent, bei Shoosmiths beträgt die Lücke 15,4 Prozent. Damit liegen die Kanzleien in der Nähe des allgemeinen britischen Gender Pay Gap, der im vergangenen Jahr bei 18 Prozent lag. Im Rechtsbereich liegt der Gender Pay Gap sogar bei 24 Prozent.

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