Prävention war gestern

Insolvenzrechtler fordern weitreichende Krisenhilfen

Der Corona-Virus stellt den Fahrplan für Änderungen am deutschen Insolvenzrecht auf den Kopf. Die drastischen Auswirkungen auf die Wirtschaft haben das Justizministerium veranlasst, eine Krisenanpassung vorzunehmen, die nicht zu dem in Arbeit befindlichen Reformpaket inklusive präventiver Restrukturierung gehört. Vielen in der Sanierungsszene gehen die angekündigten Schritte nicht weit genug.

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Produktionsausfälle und Umsatzeinbrüche könnten schon kurzfristig eine Welle von Insolvenzanträgen auslösen. Das Bundesjustizministerium (BMJV) hat deshalb angekündigt, die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen auszusetzen, die durch die Corona-Folgen ins Straucheln geraten und nicht schnell genug handeln können – zum Beispiel durch Verhandlungen mit ihren Gläubigern oder durch einen Antrag auf die angekündigten öffentlichen Hilfen wie Kurzarbeitergeld, Steuerstundungen oder KfW-Kredite.

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