Lovells Boesebeck Droste hat die Deutsche Bahn AG erfolgreich vor dem Landgericht Hamburg in zwei Eilverfahren in Bezug auf die Verletzung ihre Markenrechte gegen Connex sowie die Vereinigung für Wettbewerb im Schienenverkehr vertreten.Dr. Benedikt Bräutigam, Berliner Partner bei Lovells, ging für die Deutsche Bahn in zwei getrennten Verfahren vor dem Hamburger Gericht gegen die Wettbewerber wegen der Verletzung von Marken- und Kennzeichenrechten mit einstweiligen Verfügungen vor. Der private Regionalbahnbetreiber Connex hatte für seine geplanten Züge die Bezeichnung ICX vorgesehen. Das Gericht untersagte Connex nun die Verwendung dieser Bezeichnung, da sie den Bahn-Marken IC und ICE zu ähnlich sei. Connex, die sich nicht durch externe Anwälte vertreten ließen, erkannte zwischenzeitlich die Entscheidung an.
Ebenso gaben die Hamburger Richter der Deutschen Bahn Recht, die in der Verwendung der Bezeichnung „Die Bahnen!“ durch die Vereinigung für den Wettbewerb im Schienenverkehr eine Verletzung ihrer Markenrechte sah. Die Vereinigung wurde von Dr. Markus Plesser aus dem Berliner Büro von Hogan & Hartson Raue vertreten. Zwischenzeitlich ist in dieser Sache eine Hauptklage am Landgericht der Hansestadt anhängig.
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