Das Begleitgesetz regelt etwa die Abordnung deutscher Richter an das UPC ebenso wie die Möglichkeit für deutsche Lokalkammern, neben Deutsch auch Englisch als Verfahrenssprache anzubieten. Nach Expertenmeinung dürften allerdings in der anschließenden Konsultation mit den Fachkreisen noch die Regelungen für ein Doppelschutzverbot sowie zur Vollstreckung von Entscheidungen des UPC in Deutschland für Diskussionsstoff sorgen.
Der UPC soll als zentrales Patentgericht für Europa über den Bestand und die Verletzung des ebenfalls neuen EU-Patents entscheiden. Es wird künftig auch über bereits bestehende sowie zukünftige Europäische Patente richten. Das Gericht besteht aus einem Gericht erster Instanz mit Zentralkammern in Paris, London und München sowie lokalen Eingangskammer in den jeweiligen teilnehmenden Staaten, den sogenannten Lokalkammern. In Deutschland sind diese in Düsseldorf, Mannheim, München und Hamburg. Das UPC-Berufungsgericht hat seinen Sitz in Luxemburg.
Nationale Hürden
Während das EU-Patent durch zwei EU-Verordnungen in Kraft tritt, sobald das UPC seine Arbeit aufnimmt, muss das neue Gericht erst den Weg nationaler Ratifizierungen nehmen. Denn die EU-Staaten konnten sich nicht auf eine gemeinsame EU-Institution einigen. Daher hatten es 25 von 28 EU-Ländern auf den Weg der ‚Verstärkten Zusammenarbeit‘ durch bilaterale Verträge auf den Weg gebracht. Für den Start müssen mindestens 13 der 25 teilnehmenden Staaten das UPC-Abkommen in nationales Recht umsetzen, darunter verbindlich Deutschland, Frankreich und Großbritannien.
Frankreich hat bereits ratifiziert, in Großbritannien ist das Gesetz kurz vor Ende der parlamentarischen Beratung. Bislang haben erst acht EU-Staaten den UPC-Vertrag verabschiedet. Dennoch haben sich die Regierungen auf einen vorgezogenen Probestart Mitte 2016 verständigt. In dieser Phase sollen sich die Teilgerichte des UPC konstituieren. Außerdem sollen geeignete Richter ausgewählt werden, so dass im Frühjahr 2017 die ersten Verfahren anlaufen können.
Ratifizierung in letzter Minute
Die Bundesregierung will deshalb die Gesetze bis Ende des Jahres durch das Parlament bringen. JUVE-Informationen zufolge soll der Bundestag spätestens im Sommer die erste Lesung halten. Damit würde Deutschland zur Erleichterung vieler EU-Staaten die Ratifizierung doch noch in letzter Minute schaffen. Die internationale Fachöffentlichkeit hatte zuletzt nervös auf den schleppenden Umsetzungsprozess in Deutschland reagiert. In US-Medien war sogar spekuliert worden, ob Deutschland den Prozess sogar bewusst verschleppe, um das neue Patentsystem doch noch scheitern zu lassen. Die größte Gefahr für Start dürfte nun aber von einem möglichen Brexit in Großbritannien ausgehen.