Das Bonner Landgericht sprach den Angeklagten der Beihilfe zur versuchten Steuerhinterziehung schuldig (Az. 29 KLs 211 Js 6/23-2/25). Es ist das erste Strafverfahren gegen einen Manager von Macquarie in Sachen Cum-Ex. Der Banker arbeitete 2011 bei der australischen Bank, die damals als Vermittler für verschiedene US-Pensionsfonds auftrat und deren Wertpapiergeschäfte abwickelte. In dieser Funktion war der Mann laut Staatsanwaltschaft an Cum-Ex-Geschäften beteiligt. Die Geschäfte sollten eine unrechtmäßige Steuererstattung von 319,7 Millionen Euro bringen.
Mildere Strafe gefordert
Die Staatsanwaltschaft Köln hatte eine etwas mildere Strafe gefordert, als die nun verhängte: ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung sowie 60 Stunden gemeinnützige Arbeit. Zudem sollten 100.000 Euro Tatlohn eingezogen werden. Die Verteidigung plädierte auf ein Jahr Bewährungsstrafe.
Der ehemalige Banker sagte während der Ermittlungen gegen seine damaligen Vorgesetzten aus und belastete die Konzernspitze um den damaligen Vorstandschef. Er habe auf Anweisung seines Chefs an einem „großen Projekt“ mitgearbeitet, erklärte er laut Gericht, und habe sich auf die Einschätzung interner Experten und externer Berater verlassen.
Spätestens im Herbst 2010 sei ihm durch interne E-Mails und ein umfangreiches Memorandum die Struktur der Geschäfte klar geworden, so der Banker. In dem Papier sei der sogenannte „Double Dip“ beschrieben worden, was die doppelte Erstattung von Kapitalertragsteuer beschreibt, obwohl diese nur einmal gezahlt wurde. Das Memorandum ging laut Banker an Führungskräfte aus den Bereichen Compliance, Risikomanagement und Steuern. Freshfields begleitete die Geschäfte juristisch.
Dr. Hanno Berger war ebenfalls involviert. Mit ihm besprachen Manager von Macquarie 2011 eine neue Cum-Ex-Struktur über US-Pensionsfonds. Die Bank stellte dafür Kreditlinien von bis zu 1,6 Milliarden Euro bereit.
Die Vertreter im Überblick
Vertreter Macquarie-Banker
Schneider Schultehinrichs (Frankfurt): Dr. Friedrich Schultehinrichs, Dr. Anne Pradel (beide Steuerstrafrecht)
Staatsanwaltschaft Köln: Dr. Susanne Wollmann (Oberstaatsanwältin)
Landgericht Bonn, 9. Große Wirtschaftsstrafkammer, Frederik Glasner (Vorsitzender Richter), Dr. Alexander Wach, Dr. Ralph von Olshausen
Hintergrund: Die Frankfurter Boutique Schneider Schultehinrichs gehört zu den etablierten wirtschaftsstrafrechtlichen Einheiten und vertritt diverse Banker, die wegen Cum-Ex ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten sind. Macquarie setzt in diesem Komplex auf die Münchner Kanzlei Beukelmann Müller.
Erst im Januar hatte das Landgericht Bonn einen ehemaligen Varengold-Mitarbeiter zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Er hatte umfangreich mit den Behörden kooperiert.