BGH-Anwälte

Rohnke & Winter erobern die Spitze der Empfehlungsliste

In einigen Rechtsanwaltskammern formiert sich Widerstand gegen die Singularzulassung für Anwälte vor den Zivilgerichten des Bundesgerichtshofs (BGH). Plötzlich ist die Spezialanwaltschaft in Karlsruhe vielen Instanzanwälten ein Dorn im Auge. Dabei herrscht dort eigentlich so viel Wettbewerb wie nie.

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Es ist daher fast schon ein Treppenwitz der Geschichte, dass ausgerechnet jetzt so vehement über die Singularzulassung für BGH-Anwälte diskutiert wird. Mehr Wettbewerb als noch vor wenigen Jahren gibt es zum einen, weil durch das vergangene Wahlverfahren schlicht die Zahl der BGH-Anwälte gestiegen ist. Zum anderen sind in den vergangenen zehn Jahren einige neue BGH-Anwälte hinzugekommen, die heute den Wettbewerb dominieren. Dies legt eine aktuelle JUVE-Umfrage nahe.

Einige BGH-Anwälte und -Kanzleien sind bei Wirtschaftskanzleien beliebter als andere – und werden entsprechend häufig in wichtigen Wirtschaftsprozessen mandatiert. In einem Empfehlungsranking listet JUVE diese BGH-Kanzleien jedes Jahr auf. Erstmals wird dieses Ranking nun nicht, wie in den vergangenen Jahren, von der sehr etablierten Kanzlei Jordan & Hall angeführt, sondern von zwei BGH-Anwälten, die in dieser Konstella­tion erst vor knapp einem Jahr zueinander gefunden haben: Prof. Dr. Christian Rohnke und Dr. Thomas Winter.

Dr. Reiner Hall, der in der Liste der individuell empfohlenen BGH-Anwälte noch immer knapp vor Rohnke anführt (62 von insgesamt 465 Empfehlungen), arbeitet mit einem Partner zusammen, der sich langsam aus dem aktiven Geschäft zurückzieht. Bei Rohnke & Winter erhalten beide Partner zahlreiche Empfehlungen, Rohnke 61 von 465, Winter 46, so dass beide in Summe als Kanzlei die Empfehlungsliste anführen.

Mehr zum Streit über die Singularzulassung und die Platzierung einzelner BGH-Anwälte in der JUVE-Empfehlungsliste lesen Sie in der aktuellen Ausgabe des JUVE Rechtsmarkt 9/2017.

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