Brennpunkt Steuern

„Keiner will zu den Tricksern gehören“

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Michael Sell, Leiter der Steuerabteilung im Bundesfinanzministerium, spricht mit JUVE über das Verhältnis des Fiskus zur Wirtschaft und warum er die Verschärfung der Selbstanzeige für einen vollen Erfolg hält.

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Michael Sell
Michael Sell

JUVE: Steuerberater kritisieren, dass bei Betriebsprüfungen immer härter zugelangt wird und der Eindruck entsteht, grundsätzlich seien Mehrergebnisse zu erzielen. Steuergestaltungen würden zudem in die Nähe von Steuerhinterziehung gerückt. Deshalb werden in ihren Augen die Grenzen zwischen Steuererhebung und Strafrecht unsauber gezogen. Hat sich das Verhältnis des Fiskus zur Wirtschaft verschlechtert?
Michael Sell: Ich möchte vorausschicken: Das Bundesfinanzministerium ist nicht für alle Betriebsprüfungen, sondern nur für die begleitende Bundesbetriebsprüfung in Einzelfällen verantwortlich. Im Übrigen prüfen die Landesfinanzbehörden in eigener Zuständigkeit. Aber das, was Sie berichten, wird auch von anderen Seiten an uns herangetragen. Allerdings darf man, wenn man das Vertrauensverhältnis zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung betrachtet, auch nicht vergessen, dass wir bislang über 100.000 Selbstanzeigen hatten, die im Zusammenhang mit den CD-Käufen erfolgten. Zugleich haben wir echte Mehrergebnisse durch Betriebsprüfungen in Milliardenhöhe erzielt, die nicht allein aus Verschiebungen von einem Kalenderjahr ins nächste herrühren. Ich bin überzeugt, dass eine kooperative Betriebsprüfung Vorteile für alle Seiten bietet.

Für viele Praktiker gilt die Verschärfung der Selbstanzeige als Quasi-Abschaffung der Selbstanzeige für Unternehmen. Sind Sie nach den ersten Jahren zufrieden mit diesen Reformen?
Die Selbstanzeige ist auch weiterhin ein wichtiges Instrument. Wir mussten sie aber an die Verhältnisse anpassen. Vor der Verschärfung der Selbstanzeige hatten wir in diesem Punkt einen ziemlich lässigen Umgang bei manchen Steuerpflichtigen, nach dem Motto: „Ach, ich hab die genauen Daten gerade nicht da, das korrigieren wir einfach in der nächsten oder übernächsten Erklärung.“ Weil das als strafbefreiende Selbstanzeige nach der AO betrachtet wurde, hatte ein solches Verhalten keine Konsequenzen. Wir verlangen jetzt im Grunde vor allem eines: mehr Korrektheit. Da kann doch niemand was dagegen haben, oder?

Aber eine Abschaffung der Selbstanzeige-Möglichkeit halten Sie auch für falsch?
Es gab Kritiker, die das Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige ganz abschaffen wollten. Es lag zu einem guten Teil an der Überzeugungsarbeit der Praktiker in den Finanzministerien in den Ländern, dass die Abschaffung nicht weiter verfolgt wurde. Wir sehen die Möglichkeit zur Selbstanzeige wegen des verfassungsrechtlichen Gebotes, sich strafrechtlich nicht selbst belasten zu müssen, für zwingend an und waren daher gegen eine Abschaffung.

Außerdem ist es auch in der strafrechtlichen Praxis besser, dieses Instrument auf der Ebene der Finanzverwaltung zu behalten und die Fälle nicht sofort an die Staatsanwälte abzugeben. Die Staatsanwaltschaft hätte sonst jeden dieser Fälle selbst bearbeiten müssen, ohne dass es für den Fiskus zu besseren Ergebnissen geführt hätte. Dies wäre ineffizient gewesen.

Die Verschärfung – nicht die Abschaffung – der Selbstanzeige hat zu einer erheblichen Verbesserung in der Qualität der Erklärungen beigetragen. Zugleich hat die Verschärfung zur Renaissance der reinen Korrekturerklärung geführt. Beide Erklärungen gilt es voneinander abzugrenzen, weil beide eine objektiv unrichtige Erklärung voraussetzen. Im Fall der Selbstanzeige lag auf der subjektiven Ebene des Erklärenden entweder Vorsatz oder Leichtfertigkeit vor, im Fall des § 153 AO lediglich ein Irrtum. Diese Abgrenzung haben wir mit unserem Erlass zu § 153 AO vom 23. Mai 2016 vorgenommen und als positiven Nebeneffekt die Einführung eines „innerbetrieblichen Kontrollsystems“ bei der Schuldfrage im Steuerstrafrecht begünstigt.

Sehen Sie denn auch schon Erfolge für den Fiskus?
Ich hätte nicht gedacht, dass wir mit unserem Erlass zu § 153 AO so eine Welle auslösen. Ordentliche Tax-Compliance- Systeme sind jetzt überall eine großes Thema, nicht nur in den Großunternehmen: Steuerberaterkammern und -verbände arbeiten daran, solche Richtlinien auch kleineren Unternehmen zur Verfügung stellen zu können. Es ist das Thema bei Unternehmen und Beratern. Jeder möchte zeigen, dass er nicht zu den „Tricksern“ gehört.

Auf einem anderen Feld des Steuerstrafrechts sieht das staatliche Handeln etwas unglücklicher aus: Wie konnte es sein, dass die mehrfache Erstattung von Kapitalertragsteuer über Cum-Ex-Geschäfte über Jahre gemacht wurde, ohne dass jemand einschreitet?
Wie Sie wissen, ist zur Zeit ein Untersuchungsausschuss im Deutschen Bundestag mit der Aufklärung beschäftigt. Ich sage trotzdem gerne etwas dazu

Das Gespräch führten René Bender und Till Mansmann.

Das vollständige Interview und mehr zu den Lehren aus Cum-Ex und Cum-Cum sowie drängende Fragen im Spannungsfeld von nationaler und internationaler Steuerpolitik lesen Sie in der ersten Ausgabe des JUVE Steuermarkt, die dem aktuellen JUVE Rechtsmarkt 01/17 beiliegt.

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