Das sagt JUVE
Seine Eltern sind keine Juristen, aber dass ein juristischer Beruf etwas für Christoph von Laufenberg sein könnte, war früh klar: In der Stuttgarter Nachbarschaft des Elternhauses lebten viele Gleiss-Anwälte, vor den schönen Häusern standen schöne Autos, im Bekanntenkreis gab es einige Richter. Latham & Watkins, wo von Laufenberg 2019 seine Karriere begann, und überhaupt Dispute Resolution erschienen aber erst spät auf dem Radar.
Von Laufenberg promoviert im Kartellrecht, als wissenschaftlicher Mitarbeiter und Referendar lernt er Milbank und Skadden Arps Slate Meagher & Flom kennen. Dass er in einer US-Kanzlei arbeiten wollte, ist von da an klar. Er mag die „Milbank-Vibes“: Die Leute sind locker, schlau und nehmen sich dabei nicht zu ernst. Alle sind sehr ehrgeizig, aber man nimmt es als die normale Arbeitsweise an – das hat von Laufenberg gefallen.
Bei Latham begleitet von Laufenberg im Team von Christoph Baus und Alena McCorkle etwa einen deutschen Konzern beim Rückzug aus Russland, außerdem gehört er zu dem Team, dass für Mercedes-Benz massenhaft Dieselklagen abwehrt. Die Bekanntschaft mit seiner heutigen Kollegin Christina Queisser führt ihn 2025 schließlich zu Lieff Cabraser. Die US-Kanzlei, vor allem bekannt für Kartellschadensersatzprozesse, will allgemeine Litigation und Schiedsverfahren stärken. Die Leiterin der deutschen Praxis, Dr. Katharina Kolb, kannte Laufenberg schon von früher: Sie war bis 2020 bei Milbank.
Das sagen andere
„Christoph hat neben seiner fachlichen Kompetenz ein ausgezeichnetes Gespür für die Belange des Mandanten. Er ist flexibel und stets offen für Austausch. Er verdient sich damit das Vertrauen als moderner Anwalt im besten Sinne des Wortes.“ (Mandant)
Das sagt Christoph von Laufenberg selbst
Über welches Thema können Sie eine 30-minütige Präsentation halten, ohne jede Vorbereitung?
Star Wars. Macht, Liebe, Freundschaft, Verrat – ein zeitloser Klassiker.
Was wird in den nächsten zwölf Monaten der wichtigste Markttrend in Ihrem Tätigkeitsbereich sein?
Nachdem sich die faktischen Neuerungen durch KI zunehmend durchgesetzt haben, zieht nun auch die Regulatorik besser nach. Dem folgend werden wir künftig mehr und mehr KI-Litigation und -Arbitration sehen. Und das in vielen Facetten: Natürlich mit kartellrechtlichem Hintergrund, aber auch Urheberrecht, Datenschutz und in klassischen vertragsrechtlichen (Mangel-)Konstellationen.
Wann und warum haben Sie zuletzt gelacht?
Heute, sicherlich wieder über einen Blödsinn meiner beiden Jungs.
Greatest Hits
- Begleitung eines deutschen Konzerns beim Rückzug aus Russland, dabei rechtliche Pionierarbeit im Umgang mit dem sogenannten Lugovoy-Gesetz. Demnach werden Schiedsklauseln bei Streitigkeiten mit Bezug zu Sanktionen gegen russische Parteien nicht anerkannt, russische Gerichte beanspruchen die Zuständigkeit.