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Das Bundeskartellamt hatte im März 2025 ein Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob im Kraftstoffgroßhandel eine strukturelle Wettbewerbsstörung vorliegt. Im Fokus standen dabei sogenannte Preisinformationsdienste, die Marktteilnehmer mit detaillierten und aktuellen Preisinformationen versorgen. Die Behörde befürchtete, dies könne den Wettbewerb dämpfen und Preismanipulationen begünstigen.