Dewey-Pleite

Deutsches Insolvenzverfahren vorzeitig abgeschlossen

Autor/en
  • JUVE

Das deutsche Sekundärverfahren der insolventen US-Kanzlei Dewey & LeBoeuf wird vorzeitig abgeschlossen. Das Amtsgericht Frankfurt bestätigte den Insolvenzplan des deutschen Insolvenzverwalters Dr. Andreas Kleinschmidt, Partner bei White & Case. Der Plan sieht für die knapp 1.000 deutschen Gläubiger eine Rückzahlung vor, die mehr als sechs Mal so hoch ist wie bei einer regulären Abwicklung, JUVE-Recherchen zufolge liegt sie zwischen zwei und drei Millionen Euro.

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Ihre Forderungen in Deutschland angemeldet hatten knapp 1.000 Gläubiger. Das Geld fließt aber nur an einen Bruchteil dieser Gruppe – diejenigen, die ihre Rechte im Sekundärverfahren eigenständig wahrgenommen haben. Der Großteil der zumeist in den USA ansässigen Gläubiger wurde durch den US-Eigenverwalter der insolventen Kanzlei vertreten.

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