EnBW-Schadensersatzansprüche

Gleiss Lutz und Morgan Stanley verzichten auf Verjährung

Autor/en
  • JUVE

Die grün-rote Landesregierung in Baden-Württemberg hat erreicht, dass die an dem umstrittenen EnBW-Deal beteiligten Berater und Politiker einen Verjährungsverzicht erklären. Die Frist für mögliche Schadensersatzklagen wäre andernfalls am 6. Dezember abgelaufen, vor genau drei Jahren war der Deal über die Bühne gegangen.

Teilen Sie unseren Beitrag

Im Einzelnen geht es um den Ex-Ministerpräsidenten Stefan Mappus, die Ex-Minister Willi Stächele und Helmut Rau sowie die Investmentbank Morgan Stanley mit ihrem früheren Deutschland-Chef Dirk Notheis und die beratende Kanzlei Gleiss Lutz. Der Verjährungsverzicht erfolgte kürzlich, nach Informationen der ‚Stuttgarter Zeitung‘ ist nur im Falle des Ex-Minister Rau unklar, ob dieser eine entsprechende Erklärung abgegeben hat.

Ohne die Verzichtserklärungen hätte die Landesregierung keine Ansprüche auf Schadensersatz mehr geltend machen können. Die Ansprüche verfallen im Regelfall drei Jahre nach dem sogenannten Schadensereignis. Als solches gilt das Aktiengeschäft vom 6. Dezember 2010 (mehr…), das im Nachhinein vom Staatsgerichtshof als verfassungswidrig eingestuft wurde, weil der Landtag außen vor gelassen wurde (mehr…).

Noch hat die Landesregierung keine zivilrechtlichen Klagen gegen die Berater und Politiker eingereicht. Allerdings ermittelt die Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen Verdachts der Untreue und der Beihilfe zur Untreue seit Längerem gegen Mappus, Notheis, Rau und Stächele (mehr…). In wenigen Monaten sollen die Ermittlungen abgeschlossen werden, die Ergebnisse werden auch für das Land im Hinblick auf sein weiteres Vorgehen eine Rolle spielen. Erst vor wenigen Wochen war ein von der Staatsanwaltschaft beauftragter Gutachter zu dem Ergebnis gekommen, dass das Land für den Kauf der EnBW-Anteile von EdF knapp 780 Millionen Euro zu viel ausgegeben hat (mehr…).

Gegen den Verkäufer EdF macht das Land Ansprüche mit einer Schiedsklage geltend. Das Schiedsgericht ist bereits konstituiert und das Verfahren angelaufen (mehr…). Baden-Württemberg macht in diesem Verfahren geltend, dass die Transaktion gegen europäisches Beihilferecht verstoßen hat. Diese Position fußt auf einem Gutachten der Kanzlei CBH (mehr…).

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und den ersten Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte den AGB.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin. Telefon: 030/284930 oder www.presse-monitor.de.