EuGH

Ceta-Abkommen mit Kanada ist mit EU-Recht vereinbar

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sieht keine Probleme beim EU-Kanada-Handelspakt Ceta. Der umstrittene Streitschlichtungsmechanismus innerhalb des Abkommens sei mit europäischem Recht vereinbar, befanden die Richter (Gutachten 1/17). Das Abkommen kann damit wie geplant umgesetzt werden. Ein sogenanntes multilaterales Investitionsgericht, wie es Ceta vorsieht, sehen die Luxemburger Richter damit weniger kritisch als etwa Investitionsschutzabkommen zwischen einzelnen EU-Staaten. Diese hatte der EuGH vor einem Jahr in ihrem aufsehenerregenden Achmea-Urteil für unzulässig erklärt.

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sieht keine Probleme beim EU-Kanada-Handelspakt Ceta. Der umstrittene Streitschlichtungsmechanismus innerhalb des Abkommens sei mit europäischem Recht vereinbar, befanden die Richter (Gutachten 1/17). Das Abkommen kann damit wie geplant umgesetzt werden. Ein sogenanntes multilaterales Investitionsgericht, wie es Ceta vorsieht, sehen die Luxemburger Richter damit weniger kritisch als etwa Investitionsschutzabkommen zwischen einzelnen EU-Staaten. Diese hatte der EuGH vor einem Jahr in ihrem aufsehenerregenden Achmea-Urteil für unzulässig erklärt.

Die technischen Verhandlungen zwischen der EU und Kanada für Ceta liefen von 2009 bis 2014, 2016 unterzeichneten beide Seiten das Abkommen, nachdem sämtliche EU-Staaten zugestimmt hatten. Der Pakt wird seit 2017 in Teilen vorläufig angewendet. Er dient dazu, Zollabgaben beim gegenseitigen Handel für europäische und kanadische Firmen weitgehend abzuschaffen. Außerdem geht es um verbesserten Zugang zu öffentlichen Aufträgen und der Liberalisierung des Dienstleistungsverkehrs, um Wirtschaftswachstum zu erzeugen. Wenn das Abkommen in sämtlichen EU-Staaten ratifiziert ist, soll zudem ein Gericht geschaffen werden, mit dem Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten geregelt werden sollen.

Hintergrund des EuGH-Verfahrens war nun ein Antrag Belgiens. In dem Land hatte es heftigen Streit über Ceta gegeben. Vor allem Politiker der Region Wallonie hatten Zweifel an dem vorgesehenen Streitschlichtungsmechanismus.

Die Luxemburger Richter erklärten nun, dass die Schaffung solcher Gerichte im Rahmen internationaler Abkommen grundsätzlich mit EU-Recht vereinbar sei. Da diese außerhalb des Rechtssystems der EU stünden, könnten sie jedoch nicht dafür zuständig sein, europäisches Recht auszulegen, sondern lediglich die in dem jeweiligen Abkommen festgelegten Vorschriften. Der Ceta-Vertrag enthalte zudem Vorschriften, wonach das Schiedsgericht nicht das Recht habe, demokratisch getroffene Entscheidungen in der EU oder in Kanada in Frage zu stellen – vor allem beim Verbraucherschutz, dem Schutz der Lebensmittelsicherheit sowie der Gesundheit von Menschen und Tieren.

Außerdem sei der Zugang zu diesem Gericht nicht nur für finanzstarke Investoren, sondern auch für kleine und mittlere Unternehmen gesichert, befanden die Richter abschließend.

Mit dem Streitbeilegungsmechanismus im Ceta-Abkommen wollte die EU-Kommission ursprünglich Kritikern entgegenkommen. Im Zuge der TTIP-Debatte hatte es viele öffentliche Proteste gegen private Investor-Staat-Schiedsgerichte gegeben. Die EU stellte daraufhin einen Plan für einen ständigen Investitionsgerichtshof vor, an dem staatlich ernannte Richter entscheiden und eine Berufungsinstanz vorgesehen ist. Das Modell ist in das Ceta-Abkommen nachträglich hineinverhandelt worden.

Dennoch gab es nicht nur in Belgien massiven Widerstand. In Deutschland sammelten Gegner des Abkommens fast 200.000 Unterschriften, allerdings wies das Bundesverfassungsgericht Ende 2016 mehrere Eilanträge gegen Ceta ab.

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