EuGH

Ceta-Abkommen mit Kanada ist mit EU-Recht vereinbar

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sieht keine Probleme beim EU-Kanada-Handelspakt Ceta. Der umstrittene Streitschlichtungsmechanismus innerhalb des Abkommens sei mit europäischem Recht vereinbar, befanden die Richter (Gutachten 1/17). Das Abkommen kann damit wie geplant umgesetzt werden. Ein sogenanntes multilaterales Investitionsgericht, wie es Ceta vorsieht, sehen die Luxemburger Richter damit weniger kritisch als etwa Investitionsschutzabkommen zwischen einzelnen EU-Staaten. Diese hatte der EuGH vor einem Jahr in ihrem aufsehenerregenden Achmea-Urteil für unzulässig erklärt.

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sieht keine Probleme beim EU-Kanada-Handelspakt Ceta. Der umstrittene Streitschlichtungsmechanismus innerhalb des Abkommens sei mit europäischem Recht vereinbar, befanden die Richter (Gutachten 1/17). Das Abkommen kann damit wie geplant umgesetzt werden. Ein sogenanntes multilaterales Investitionsgericht, wie es Ceta vorsieht, sehen die Luxemburger Richter damit weniger kritisch als etwa Investitionsschutzabkommen zwischen einzelnen EU-Staaten. Diese hatte der EuGH vor einem Jahr in ihrem aufsehenerregenden Achmea-Urteil für unzulässig erklärt.

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