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Mit der Entscheidung unterstützt Italien die Einführung des neuen europäischen Patentsystems. Ende 2010 hatten Italien und Spanien einen Kompromissvorschlag blockiert, der im Wesentlichen drei Amtssprachen, nämlich Englisch, Französisch und Deutsch, vorsah. Daraufhin hatten die beiden Staaten 2011 gegen einen Beschluss über eine „verstärkte Zusammenarbeit zur Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes für die Europäische Union“ geklagt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied 2013, dass diese Ermächtigung zu einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des Patentrechts nicht gegen das Unionsrecht verstößt. Spanien klagte daraufhin erneut, unter anderem gegen die Sprachenregelung. Doch auch diese Klage war nicht erfolgreich.