Europäisches Patentgericht

UPC nimmt letzte Hürde im Bundesrat

Der Unified Patent Court (UPC) ist beschlossene Sache – jedenfalls für die Bundesrepublik. Der Bundesrat hat dem letzten von drei Gesetzen zur Umsetzung des UPC-Vertrages in nationales Recht zugestimmt. Damit kommt Deutschland mit etwas Verspätung seiner vertraglichen Verpflichtung nach, für einen rechtzeitigen Start des neuen europäischen Patentgerichts zu sorgen.

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Bundestag und Bundesrat hatten zuvor schon dem eigentlichen Vertrag, einem nationalen Begleitgesetz sowie einem Protokoll zur vorläufigen Anwendung des Gerichts zugestimmt. Zuletzt ging es nur noch um ein Gesetz (PPI), das die Privilegien und Immunitiäten der Richter regelt, die an den deutschen UPC-Standorten arbeiten. Dies sind neben den vier Lokalkammern in Düsseldorf, Hamburg, Mannheim und München auch Teile des Zentralgerichts in München.

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