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JUVE: Der Bundestag hat beschlossen, dass künftig Gerichtsverhandlungen live im Internet übertragen werden dürfen. Wenn das wirklich so kommt: Wäre das gut oder schlecht für Prozessanwälte?
Martin Wohlrabe: Auf jeden Fall würde es der Prozesswelt neue Dynamik verleihen. Falls die Live-Übertragung tatsächlich kommen sollte, hätte sie meines Erachtens weitreichende Auswirkungen auf die Art, wie Prozesse geführt werden und wie öffentlich in Verhandlungen argumentiert wird. Interessant werden würde es wohl bei Prozessen, die auch jetzt schon die Öffentlichkeit ansprechen, wie der Dieselabgasskandal, Fälle in der Produkthaftung oder beim Datenschutz. Bei diesen und weiteren Themen würden auch Journalisten niedrigschwelliger Chancen erhalten, sich einen eigenen Eindruck vom Prozessgeschehen zu machen.