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Einzelne Behörden hatten das Rechenmodell der DSK seit dem Sommer schon in der Praxis angewendet, bis dato war es aber der Öffentlichkeit nicht zugänglich. Nun ist es offiziell: Die Berechnung der Bußgelder erfolgt danach in fünf Schritten. Das jeweilige Unternehmen wird einer bestimmten Größenklasse zugeordnet, die sich am Jahresumsatz orientiert. Im zweiten Schritt bestimmt die Behörde den mittleren Jahresumsatz und anschließend den wirtschaftlichen Grundwert. Letzterer orientiert sich am Tagessatz – also dem mittleren Umsatz dividiert durch 360. Dieser Wert wird multipliziert mit einem Faktor, der die Schwere der Tat widerspiegelt und schließlich anhand „täterbezogener und sonstiger noch nicht berücksichtigter Umstände“ angepasst. Hierbei zahlen sich vorher getroffene Maßnahmen zur Schadensbeseitigung in barer Münze aus. Die DSK sagt allerdings zusätzlich, dass ihre Vorgehensweise einer späteren Konkretisierung des europäischen Datenschutzausschusses vorbehalten sei.