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KI-Agenten: Zwischen Hype und Realität

Seit generative KI Ende 2022 ihren Durchbruch hatte, ist sie aus vielen Kanzleien und Rechtsabteilungen nicht mehr wegzudenken. Jetzt ist die nächste Technologiestufe erreicht: Sogenannte KI-Agenten könnten Organisationen grundlegend verändern. Doch bis zum breiten Einsatz müssen Kanzleien und Rechtsabteilungen noch einige Hürden überwinden.

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Vom Mittelstandsberater bis zur internationalen Einheit sind sich die meisten Kanzleien mittlerweile einig: An der Nutzung von generativer KI führt heute kein Weg mehr vorbei. Die Anwendungsfälle reichen von einem Chatbot als Sparringpartner im täglichen Geschäft über selbstentwickelte Lösungen bis zum Einsatz von spezieller Legal-AI-Software von Libra, Beck Noxtua, Harvey, Legora und Co. Auch Rechtsabteilungen machen sich die Technologien zunehmend zunutze.

Seit einigen Monaten geistert nun ein neues Buzzword durch die Legal-Tech-Szene: KI-Agenten können eigenständig mehrschrittige Aufgaben erledigen, also zum Beispiel eine Reise planen, von der ersten Recherche bis zur Buchung von Hotel und Flug oder Reservierungen in Restaurants vor Ort.

Der Nutzer überwacht nur noch das Ergebnis

Dadurch unterscheiden sie sich sowohl von KI-Chatbots auf Basis von Large Language Models (LLM) wie zum Beispiel ChatGPT als auch von Workflows. Im Umgang mit Chatbots stellt der Nutzer direkte Anfragen und steuert den Prozess vollständig selbst. Workflows, die ein wichtiger Bestandteil von Tools wie Legora sind, strukturieren den Einsatz von LLM in feste Abläufe. Der Nutzer definiert die Schritte im Voraus und übernimmt eine gestaltende, aber weniger operative Rolle.

KI-Agenten hingegen sind Systeme, in denen LLM ihre eigenen Prozesse und den Einsatz von Tools dynamisch steuern. Wie im Beispiel der Reisebuchung gibt der Anwender primär Ziele vor, während der Agent eigenständig handelt, Werkzeuge nutzt und sich dynamisch anpasst. Der Nutzer steuert sie nicht mehr selbst, sondern überwacht lediglich das Ergebnis.

Entsprechend groß sind die Erwartungen an KI-Agenten auch im Rechtsbereich. Harvey-Mitgründer Gabe Pereyra etwa schreibt in einem Blogbeitrag, der Rechtsbereich stehe wegen KI-Agenten vor einer Transformation. Sie seien „Systeme, die ganze Mandate wie ein Team von Associates bearbeiten oder Vertragsverhandlungen mit echter Autonomie führen können.“

Der Durchbruch steht noch bevor

Steffen Huß

Bisher sind das allerdings noch Zukunftsszenarien. „Über KI-Agenten wird in der Bubble etwa seit Ende 2024 gesprochen“, sagt Steffen Huß. „Aber erst seit Ende letzten Jahres sind sie so gut, dass sie wirklich einen Unterschied machen können.“ Huß ist Mitgründer und Managing Director bei NodeMasters, einem Beratungsunternehmen, das vor allem Rechtsabteilungen, aber auch Kanzleien bei der Umsetzung von Technologieprojekten unterstützt. Dafür liefert NodeMasters sowohl strategische Beratung als auch Legal-Engineering-Kompetenz. Zuvor war Huß mehrere Jahre lang bei dem Legal-Tech-Unternehmen Bryter tätig.

Funktionierende Agenten sieht Huß im Rechtsbereich derzeit noch nicht. „Es gibt einige Early Adopters, also tech-affine Anwältinnen und Anwälte, die mithilfe von Frameworks wie OpenClaw Agenten erstellen, aber noch keinen Einsatz in der Breite“, sagt er.

Das liege einerseits daran, dass die Technologie gerade erst aus dem Labor komme. Andererseits gebe es viele Themen, die Kanzleien und Rechtsabteilungen vor dem Einsatz von KI-Agenten noch klären müssten, zum Beispiel mit Blick auf Compliance: „Auf welcher Infrastruktur läuft der Agent? Welche Zugriffe und Berechtigungen hat er, also kann er zum Beispiel auf E-Mails zugreifen und sie eigenständig verschicken?“ Bei KI-gestützten Workflows, die schon jetzt Teil des Arbeitsalltags in Rechtsabteilungen und Kanzleien sind, seien die Aufgaben, die die künstliche Intelligenz übernimmt, übersichtlicher und klar definiert. Die Kontrolle bleibe beim Nutzer.  

Neue Organisationsstrukturen

Und auch strukturell müssen Unternehmen und Kanzleien sich Gedanken machen, wenn KI-Agenten sich in der Breite etablieren. Harvey-Gründer Pereyra vergleicht den Punkt, an dem sich die öffentliche Wahrnehmung von KI-Agenten derzeit befindet, mit dem Übergang des Sprachmodells GPT‑3 zu GPT‑4: „Damals war die Überraschung groß, dass Modelle gut genug geworden waren, um die Möglichkeiten einzelner Personen zu verändern. Diesmal verändern sie Organisationen selbst.“

Denn zukünftig – so zumindest das Szenario, das viele entwerfen – arbeiten Mensch und Maschine nahezu auf Augenhöhe: Anwältinnen und Anwälte geben die Ziele vor und Agenten übernehmen Aufgaben eigenständig. Das bedeutet nicht nur, dass mehr Ressourcen zur Verfügung stehen. Sie müssen auch in die Organisationsstrukturen eingebunden werden. Derzeit sind die meisten Kanzleien immer noch als Pyramide aufgebaut, mit vielen Associates an der Basis und einigen wenigen Partnern an der Spitze. Wenn in Zukunft KI-Agenten hinzukommen, an die Arbeit delegiert werden kann, muss diese Form aufgebrochen werden.  

Zusätzlich könnte sich auch das KI-Ausbildungs-Paradox verstärken. Denn um Aufgaben zu delegieren und Arbeitsergebnisse zu überprüfen, müssen Anwältinnen und Anwälte sie zunächst selbst verstehen. Wie sie dafür in Zeiten von KI entsprechend ausgebildet werden können, darauf hat bisher noch niemand eine überzeugende Antwort gefunden.

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