Damit reagiert Battistelli auf die wachsende Kritik an der fehlenden Unabhängigkeit der Beschwerdekammer mit einem eigenen Reformvorschlag. Die Beschwerdekammern überprüfen die Entscheidungen des Amtes, vor allem die Erteilung von Patenten. Sie sind bislang jedoch nicht als eigenständiges Gericht organisiert, sondern als Teil des EPA. Kritiker hatten in der Vergangenheit stets eine komplette Ausgliederung befürwortet. Soweit geht der Vorschlag Battistellis nicht.
Dieser sieht im Einzelnen vor, die Beschwerdekammern strukturell aus dem Amt zu lösen und sie direkt dem Verwaltungsrat unterzuordnen. Sie bekommen einen eigenen Präsidenten, der wesentliche Verwaltungsfunktionen übernimmt und nicht mehr in die Organisation des EPA eingebunden ist. Er soll zudem disziplinarische Aufgaben gegenüber Mitarbeitern der Beschwerdekammern ausüben, einschließlich des Hausrechts.
Effizienzsteigerung als zentrales Anliegen
Der Präsident soll künftig an den ebenfalls neu geschaffenen Beschwerdekammerausschuss (Board of Appeal Committee, BOAC) berichten. Dieser wird vom Verwaltungsrat gewählt und besteht aus drei Vertretern des Verwaltungsrates und vier externen Richtern von nationalen oder internationalen Gerichten. Er soll Richtlinien für die Effizienz der Richter erarbeiten. Die Steigerung der Effizienz ist ein zentrales Anliegen von Battistelli für das gesamte Amt. Eine effizienzbezogene Beurteilung und gegebenenfalls Bezahlung der EPA-Richter ist umstritten. Ein Sprecher des Amts kommentierte gegenüber JUVE: „Die Qualität eines Rechtsprechungssystems ergibt sich aus der Kombination verschiedener Faktoren, darunter natürlich der Unabhängigkeit der Richter und der Rechtzeitigkeit, mit der Verfahren erledigt werden können.“
Der Beschwerdekammerausschuss erarbeitet zudem Richtlinien für die Einstellung, Beurteilung und Wiederernennung der EPA-Richter. Sie werden jeweils für fünf Jahre durch den Verwaltungsrat ernannt. Das BOAC und seine personelle Besetzung dürften somit das eigentliche Machtzentrum und entscheidend für die neue Struktur sein. Es berichtet ausschließlich an den Verwaltungsrat.
Battistelli tritt künftig weitreichende Kompetenzen ab, beispielsweise sein Vorschlagsrecht bei der Ernennung von EPA-Richtern und das Hausrecht. Nicht beeinträchtigt werden seine Kompetenzen beim Budget. Der Haushalt der Beschwerdekammern wird zwar vom BOAC festgelegt, aber in den Gesamtbudgetplan des EPA eingegliedert.
Reaktion auf Kritik
Mit dem Vorschlag geht der EPA-Präsident auf Kernelemente der Kritik an der fehlenden Unabhängigkeit der Beschwerdekammer des EPA ein. So löst er die organisatorische Verzahnung der Beschwerdekammer mit den Verwaltungseinheiten des Amtes. Dies war das zentrale Anliegen einer Entscheidung der Großen Beschwerdekammer vom 25. April 2014. Darin wurde der Vorsitzende der Großen Beschwerdekammer, Wim van der Eijk, für befangen erklärt, weil er als Vizepräsident der Generaldirektion 3 gleichzeitig dem Direktorium des Amtes angehört.
Die Diskussion um die strukturellen Defizite im Amt verschärfte sich Anfang Dezember, nachdem Battistelli ein Hausverbot gegenüber einem Mitglied der Beschwerdekammern aussprach. Disziplinarisch ist der Verwaltungsrat für die EPA-Richter zuständig. Ob Battistelli als Chef der Exekutive zu der Maßnahme überhaupt berechtigt war, ist umstritten.
Eine mögliche Strukturreform wird gerade vor dem Hintergrund der Einführung des EU-Patents und Unified Patent Courts als Problem gesehen. Das neue Patentsystem startet voraussichtlich 2017, das EPA übernimmt dabei eine wichtige Rolle. Vor diesem Hintergrund hat der Vorschlag des Präsidenten durchaus Aussicht auf Umsetzung. So wird die Vertragsänderung durch eine langwierige diplomatische Konferenz der 38 EPA-Mitgliedstaaten umgangen. Dennoch wird organisatorisch eine stärkere Unabhängigkeit gewährleistet. Der ausdrückliche Verzicht des Präsidenten auf Einfluss auf die personelle Zusammensetzung der Beschwerdekammer kann als Signal gewertet werden, um die Stimmung im Amt zu beruhigen.