Lehman-Pleite

Insolvenzexperte Grub kritisiert millionenschwere Gerichtskosten

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  • JUVE

Um Vergütungen im Insolvenzverfahren der deutschen Lehman Brothers-Tochter sind neue Diskussionen aufgeflammt. Es geht um vorläufige Gebühren von über 67 Millionen Euro, die das Amtsgericht Frankfurt vom Lehman-Insolvenzverwalter Dr. Michael Frege einfordert. Die Summe könnte sich bis zum Verfahrensende sogar verdoppeln. Insolvenzexperte Dr. Volker Grub, Partner von Grub Brugger & Partner kritisiert dies vehement.

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Schließlich besage die Gebührenordnung, dass die Summe ab einem Streitwert von 30 Millionen Euro gekappt werde, sagte Grub in einer Fachzeitschrift. Daraus ergebe sich eine maximale Gebühr von 275.000 Euro, so der Insolvenzexperte weiter. Dies sei so in §39 Abs. II Gerichtskostengesetzes eindeutig geregelt. Grub widerspricht den Aussagen der Frankfurter Insolvenzrechtler Dr. Charlotte Schildt und Dr. Matthias Nicht von CMS Hasche Sigle, die sich zuvor in einer anderen Fachpublikation geäußert hatten. Die beiden sind Kanzleikollegen des Lehman-Insolvenzverwalters Frege und kommen zu dem Schluss, dass die Kappungsgrenze im Fall Lehman nicht gelte. Das Verfahren mit einer Insolvenzmasse von 15 Milliarden Euro sei kein klassisches Streitverfahren, wofür die Gebührenordnung geschaffen worden sei.

Grub will die Sachlage grundsätzlich klären lassen und brachte seine Kritik bei Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vor. Der Stuttgarter gilt hierzulande als einer der führenden Insolvenzexperten. Er begleitete das Modeunternehmen Schiesser durch dessen Pleite, derzeit betreut er mit seiner Kanzlei die Insolvenz des Leuchtenhersteller Hess (mehr…).

Ungewöhnlich hohe Gerichtskosten

Die 67 Millionen Euro Gebühren sind die höchsten Gerichtskosten, die bislang in Deutschland in einem Insolvenzverfahren anfallen sollen. Zum Vergleich: Der Etat der gesamten hessischen Amtsgerichtsbarkeit lag 2012 bei 309 Millionen Euro. Dass CMS die hohen Gebühren, die sie dem Amtsgericht zahlen soll, indirekt verteidigt, ist nur auf den ersten Blick ungewöhnlich. Schließlich rechtfertigen hohe Gerichtskosten auch das hohes Honorar für Insolvenzverwalter Frege. Über dessen Vergütung entscheidet letztlich das Amtsgericht, das dabei die Höhe der Insolvenzmasse und den Umfang des Verfahrens berücksichtigen wird.

Auch Insolvenzverwalter Frege und CMS waren wegen ihrer möglichen Vergütung bereits in die Schusslinie geraten (mehr…, mehr). Ende 2012 war bekannt geworden, dass die Kanzlei einem Gutachten zufolge für das Insolvenzverfahren am Ende bis zu 800 Millionen Euro in Rechnung stellen könnte. Ein weiteres Gutachten von Gläubigern kam zu einem ähnlichen Ergebnis, ein drittes im Auftrag von weiteren Lehman-Gläubigern dagegen zu dem Schluss, dass CMS maximal 200 Millionen Euro zustehen könnten. Teile der Gläubiger fürchten, dass die hohen Gebühren, die aus der Insolvenzmasse gezahlt werden, stark zu ihren Lasten gehen.

Großer und kostenintensiver Personalaufwand

Die Lehman-Insolvenz stellt alle anderen bisherigen Unternehmenspleiten in Deutschland in den Schatten. Als Insolvenzmasse hat Frege rund 15 Milliarden Euro zusammen bekommen, aufgrund seiner unbestritten erfolgreichen Arbeit dürfen die Gläubiger hoffen, bis zu 80 Prozent ihrer Forderungen zu erhalten. Mit insgesamt rund 100 Experten kümmert sich Frege um den Fall, zudem hat er mit Hengeler Mueller eine weitere Kanzlei eingeschaltet. Für seine Kosten hatte der CMS-Partner bereits einen Vorschuss von 70 Millionen Euro erhalten. CMS argumentierte seinerzeit, dass bereits mehr als 200 Millionen Euro Kosten bis zum Jahresende entstanden seien.

Wie viele Kräfte die Insolvenz von Lehman Brothers beim Amtsgericht Frankfurt bindet, ist nicht bekannt. Unter Insolvenzexperten gibt es allerdings Stimmen, die besagen, dass gerade die großen und bedeutenden Verfahren den Gerichten vergleichsweise wenig Arbeit machen. Ein wesentlicher Teil der Arbeit würde hier von den Insolvenzverwaltern mit abgedeckt. (René Bender)

 

 

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