Was kann generative KI (GenAI) schon? Und wo stoßen juristische KI-Tools wie Harvey zur Erstellung, Prüfung und Zusammenfassung von juristischen Texten unter Nutzung von GenAI noch an Grenzen? Fragen, die derzeit viele Juristen umtreiben, die unter Zeit- und Kostendruck stehen – sei es durch das Management im Unternehmen oder Mandanten.
Groß ist daher das Interesse, wenn jemand wie Claudia Junker als General Counsel der Deutschen Telekom über die Erfahrungen und Use Cases mit Harvey aus ihrer Rechtsabteilung berichtet – so geschehen beim Jahreskongress des Bundesverbands der Unternehmensjuristen, dessen Präsidentin Junker seit 2021 ebenfalls ist.
Als Assistenz für Anwälte und Inhouse-Juristen soll Harvey laut Anbieter Genauigkeit und Effizienz bei juristischen Tätigkeiten verbessern, indem das System Informationen wie Vertragsbedingungen, -pflichten und -fristen auf Grundlage von Eingaben scannt und extrahiert. Dabei arbeitet Harvey auf Basis von ChatGPT. Bis zu 50 Dokumente lassen sich pro Frage hochladen. Die Anbindung interner Datenräume ist geplant.
Ein Leben ohne Harvey? Unvorstellbar!
Als Leiterin Law & Integrity der Telekom habe sie zunächst keine hohen Erwartungen gehabt, berichtet Junker – denn Harvey hat bislang keinen Zugang zu großen deutschen Datenbanken wie Beck und wurde ursprünglich im amerikanischen Recht trainiert. Das hat sich geändert: „Er ist auch im deutschen und im EU-Recht sehr gut.“
Da Harvey wie alle anderen KI-Systeme auch mal halluziniert und sich beispielsweise auf Gerichtsurteile bezieht, die es gar nicht gibt, müssen alle Ergebnisse von Harvey auf Vollständigkeit und Korrektheit überprüft werden, bevor sie weiterverwendet werden. „Dennoch spart Harvey schon jetzt Zeit“, versichert Junker. „Es gibt Kollegen, die sagen: Ein Leben ohne Harvey können wir uns nicht mehr vorstellen.“
Der Zugang auch zu deutschen Datenbanken war für das erste Halbjahr angekündigt, wurde aber verschoben. Möglicherweise brauche die Telekom auch ein zweites KI-Tool, das Harvey in diesem Punkt ergänzt, so Junker. Bislang gibt es zudem keine KI, die fertige Verträge aufsetzen kann, was auch für Harvey gilt.
Datensicherheits-Assessment für KI
Bedenken mit Blick auf den Datenschutz und -sicherheit kann die Telekom laut Junker dadurch ausschließen, dass Harvey wie alle anderen IT-Anwendungen bei der Telekom ein Privacy & Security Assessment durchlaufen musste. Zudem werden die Daten in Deutschland gehostet.
Die KI läuft in den Niederlanden und Frankreich. Die Daten werden verschlüsselt, und alle hochgeladenen Dokumente und Posts sind gekapselt, sodass sie nicht in das allgemeine Wissen von Harvey übergehen – und somit nicht in ChatGTP-4 auftauchen. Telekommunikations- und Mitarbeiterdaten hochzuladen ist verboten.
Der Telekom KI-Wunschzettel enthält 400 Punkte
Damit der Einsatz von GenAI schnell Früchte trägt, bedarf es einer guten Vorbereitung: Die Rechtsabteilung der Telekom hat im ersten Schritt eine KI-Wunschliste mit 400 Vorschlägen aufgestellt, die anschließend in fünf Kategorien eingeordnet wurden: In die Kategorie „Analysieren“ fällt beispielsweise die Simulation von Erfolgsaussichten oder Rechnungsprüfung. Unter der Kategorie „Inhalte erstellen“ wird der Wunsch nach einem Vertragsklausel-Baukasten und Verhandlungssimulator genannt. Fristenkalender, Reisebuchung oder Fortbildungsservice sind Wunsch-Use-Cases unter „Management“. Tätigkeiten im Zusammenhang mit „Dokumentieren“ sowie „Suchen und Finden“ sind weitere Kategorien.
Wesentlich für den Erfolg ist laut Junker zudem die Schulung der Mitarbeiter für gutes Prompting mit konkreten Vorgaben, was Anfrage (Request), Kontext und Format angeht. Es gibt bei der Telekom einen „Prompt der Woche“, der Vor- und Nachteile verschiedener Varianten vergleicht.
Auf die Frage eines Kongressteilnehmers, ob Harvey Fragen beantwortet, die bislang an Kanzleien vergeben wurden, hat Junker eine beruhigende Antwort für Anwältinnen und Anwälte: „Unser Ansatz ist schon jetzt, nur Themen extern zu vergeben, bei denen Spezial-Know-how erforderlich ist, oder für die uns die Kapazitäten fehlen. Dafür liefert auch Harvey noch keine Lösungen.“
Transparenzhinweis: Der JUVE Verlag ist Medienpartner des diesjährigen Unternehmensjuristenkongresses.