Rödl

Gericht verbietet Veröffentlichung von Kanzleizahlen

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Rödl & Partner darf keine Werbeaussagen und keine Angaben über Umsatzentwicklung in Pressemitteilungen machen. Dies hat das Landgericht Nürnberg-Fürth bereits Mitte Dezember 2003 entschieden. Die Richter gaben damit einer Klage der Rechtsanwaltskammer Nürnberg statt.

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2002 hatte Rödl in einer Pressemitteilung unter anderem mitgeteilt: „Rödl & Partner hat im Geschäftsjahr 2001 ein hervorragendes Wachstum erzielt. Der internationale Umsatz der Gruppe stieg um 37,2 Prozent auf 138,2 Millionen Euro.“ Weiter hieß es: „Damit behauptet sich das Unternehmen als führende Wirtschaftsprüfungs-, Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei deutschen Ursprungs.“

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