Während Schiedsorganisationen wie ICC oder SIAC ihre Schiedsordnung in den vergangenen 20 Jahren zigfach modernisiert haben, blieb die DIS weitgehend, was sie in den Augen vieler war: eine sehr lose gemanagte und sehr deutsche Institution, was Kundschaft und Funktionsträger angeht. Grundseriös, aber auch ein bisschen provinziell.
Die neue Schiedsordnung soll die DIS im Vergleich zur internationalen Konkurrenz modernisieren, ohne ihre Vorzüge und Besonderheiten damit aufzugeben. Generalsekretärin Dr. Francesca Mazza hatte dafür einen sehr aufwändigen Prozess aufgesetzt, landauf landab gab es Arbeitstreffen in diversen Gremien. Kaum eine Kanzlei, die etwas auf ihr Know-how im Schiedsrecht hält, blieb unbeteiligt. Auch Unternehmensvertreter mischten mit.
„Wir wollten Stimmungen und Schwingungen aufnehmen, um eine hohe Identifikation der Schiedsszene mit den neuen Regeln zu erreichen“, sagt Mazza. Die Generalsekretärin kam 2012 von der ICC und hatte dort bereits eine Reform in leitender Position begleitet.
Tempo, Tempo, Tempo
Künftig schreibt die DIS eine straffere Verfahrensführung vor. Damit folgt sie einem internationalen Trend: Das Versprechen, schnelle und effiziente Verfahren zu liefern, ist derzeit eines der lautesten Verkaufsargumente im Wettstreit der Schiedsinstitutionen. Erst im vergangenen Jahr hatte der ICC unter großem Getöse neue Regeln für Schnellverfahren eingeführt.
Neu ist, und daher reden viele von ‚ICC light‘: Der DIS-Rat, ein eigens gegründetes Gremium, nimmt den Schiedsgerichten einige Aufgaben ab, um die sie sich bisher selber kümmern mussten. Viele meinen: endlich. Der Rat soll mehrere Dreier-Ausschüsse zur Verfahrensbetreuung haben und sich aus Schiedsexperten außerhalb der DIS zusammensetzen, die den Job ehrenamtlich übernehmen. Der Rat ist etwa für Streitigkeiten über die Kosten von Verfahren zuständig, und auch über Ablehnungsanträge gegen Schiedsrichter entscheiden künftig nicht mehr die Schiedsrichter selber.
Vergleiche als Exportschlager?
Über Schiedssprüche bekommt die DIS ebenfalls mehr Kontrolle – wenn auch längst nicht so viel wie die ICC. Dort überprüft die Institution jeden Schiedsspruch kritisch (Scrutiny). Bei der DIS gibt es nun ‚Scrutiny light‘. Der Schiedsspruch wird auf formale Fehler hin geprüft, die DIS kann ihn kommentieren und Änderungen vorschlagen – die Kontrolle bleibt aber letztlich beim Schiedsgericht.
Es ist aber nicht so, dass die DIS insgesamt einfach ein bisschen mehr so wird wie der ICC: Man habe sich schon internationalisieren wollen, sagt Generalsekretärin Mazza, aber eben auch deutsche Traditionen bewahren wollen. Deutlich werde dieses Spannungsfeld etwa bei der Ermunterung an Schiedsgerichte, auf einen Vergleich zwischen den Parteien hinzuwirken. In den meisten Ländern ist es Juristen suspekt, wenn ein Schiedsgericht da etwas vorschlägt.
Doch vielleicht, so die Hoffnung, könnte sich der deutsche Ansatz irgendwann auch einmal als Exportschlager erweisen. Ein bestechendes Argument gibt es jedenfalls: „Vergleiche eröffnen eine echte Chance zur Kostenersparnis“, sagt Mazza. Die Beteiligten müssten viel weniger für Anwälte und Schiedsgericht zahlen, als wenn sie den Streit bis zum Ende durchfechten. „Kosten zu sparen – das ist etwas, das alle Unternehmen überall auf der Welt interessiert. Streitbeilegung ist eines der wenigen Felder, auf denen Unternehmen ihre Kosten noch deutlich optimieren können.“ (Marc Chmielewski)
Mehr zur Reform der DIS lesen Sie in der aktuellen Ausgabe 3/2018 des ‚JUVE Rechtsmarkt‘.