Vor dem BGH war es Ende 2006 insbesondere auch um die Frage gegangen, ob der konkrete Bedarf für neue Revisionsanwälte zu niedrig berechnet worden sei. Der Anwaltssenat des BGH hatte die Beschwerden mehrerer Kandidaten, darunter von Dr. Christian Braun und Dr. Matthias Siegmann, allerdings zurückgewiesen.
Dass sich das Justizministerium jetzt dennoch für mehr Neuzulassungen entschieden hat, wird von einigen Karlsruher Anwälten deshalb als möglicher Vorbote für eine Reform des seit längerem umstrittenen Wahlverfahrens gedeutet.
„Ich begrüße die Entscheidung des Ministeriums sehr“, sagte Dr. Thomas von Plehwe, Vorsitzender des Vereins der beim BGH zugelassenen Rechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV). „Wir brauchen eine schlagkräftige BGH-Anwaltschaft; die neuen Kolleginnen und Kollegen bedeuten eine Erweiterung um rund 40 Prozent. Es kommt Bewegung in den Markt, die sicherlich einige Veränderungen und neue Zusammenschlüsse bewirken wird.“
Ob die Neuen tatsächlich alle von ihrer Zulassung Gebrauch machen, steht aber noch nicht fest. Diese Entscheidung werden die Betreffenden in den nächsten Wochen und Monaten treffen. Neu zugelassen wurden: Monika Buchholz-Duffner (Ellwangen), Dr. Barbara Genius-Devime (Karlsruhe), Richard Lindner (Walzbachtal), Dr. Siegfried Mennemeyer (Hamm), Dr. Ekkehart Reinelt (München), Axel Rinkler (Karlsruhe), Gunhild Schäfer (Frankfurt), Dr. Ralph Eric Schmitt (Karlsruhe), Dr. Jörg Semmler (Stuttgart), Dr. Matthias Siegmann (Karlsruhe), Dr. Guido Toussaint (Berlin), Dr. Erich Waclawik (Frankfurt) sowie Peter Wassermann (Ettlingen).
Mit Schäfer (Freshfields Bruckhaus Deringer) und Semmler (Menold Bezler) sind zwei von ihnen derzeit bei größeren Wirtschaftskanzleien tätig.