Die Frankfurter Partner hatten eine höhere Gewinnbeteiligung gefordert, da sie erheblich mehr erwirtschafteten als die übrigen Partner. Als das Team um Otto das nicht durchsetzen konnte, hatten sie zum Februar 2005 den 30 Jahre laufenden Sozietätsvertrag gekündigt. Über eine einstweilige Verfügung wurden sie jedoch verpflichtet, weiterhin unter dem Dach der Sozietät zu arbeiten.
Nun hat das OLG einen Zeitpunkt für das Ende der gemeinsamen Tätigkeit verkündet, mit dem keine der beiden Seiten zufrieden sein dürfte. Da die Revision nicht zugelassen ist, wollen zumindest die Frankfurter Nichtzulassungsbeschwerde einlegen.