Kommentar

Wildwuchs bei den Zulassungsgebühren wirkt willkürlich

Gebühren, das lernt jeder Jurastudent in den Vorlesungen für Öffentliches Recht, dienen der Kostendeckung, nicht der Gewinnmaximierung. In den Rechtsanwaltskammern tummeln sich eben jene Menschen, die einst in diesen Vorlesungen gesessen haben. Umso erstaunlicher ist, wieviel einige Kammern nun den Syndikusrechtsanwälten für ihre Zulassung abknöpfen wollen.

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Aktueller Spitzenreiter – einige Kammern wie Bamberg, Kassel oder Freiburg hatten es nicht einmal geschafft, zum Jahreswechsel die nötigen Formulare auf ihre Website zu stellen – ist Braunschweig. 750 Euro soll dort die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt kosten – das ist mehr als das Dreieinhalbfache einer ’normalen‘ Anwaltszulassung. Ähnlich disparat ist das Bild aber auch bei diesen etablierten Zulassungen: Hamburg nimmt 100 Euro, Thüringen das Vierfache. Der Mittelwert liegt bei 230 Euro, für Syndizi nach den bei Redaktionsschluss bekannten Daten bei gut 350 Euro.

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