Weiterlesen mit
4 Wochen gratis testen
- Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
- Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
- Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
- Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly
Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo? Zum Login
Als die Münchner Staatsanwaltschaft 2017 die Frankfurter Büros von Jones Day durchkämmte, war das Selbstverständnis vieler Kanzleien erschüttert. Sie fühlten sich als Aufklärer, als Ermittler im Mandantenauftrag von einem Beschlagnahmeverbot geschützt. Dass deutsche Gerichte und Behörden das völlig anders sahen, bekam Jones Day zu spüren, als alle möglichen Instanzen die Beschwerden abschmetterten. Mehr als einen Zeugenstatus wollte auch das Bundesverfassungsgericht der US-Kanzlei Jones Day nicht zubilligen. Das liegt auch daran, dass die deutsche Strafprozessordnung die interne Ermittlung mit staatlichem Auftrag, wie in den USA üblich, nicht kennt. Und deshalb auch (noch) keine Regeln dafür gemacht hat.