Kommentar zum Jones Day-Verfahren

Aussitzen ist für Feiglinge

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte prüft die Durchsuchung bei Jones Day im Zusammenhang mit dem VW-Dieselskandal vor vier Jahren. Man könnte jetzt sagen: Puh! Jones Day-Anwälte, die in ihren Menschenrechten beschnitten werden? Geht’s nicht ne Nummer kleiner? Oder man sagt: Gut so! Es ist wichtig, dass die Kanzleirazzia noch einmal vor ein Gericht kommt.

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

4 Wochen gratis testen

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Als die Münchner Staatsanwaltschaft 2017 die Frankfurter Büros von Jones Day durchkämmte, war das Selbstverständnis vieler Kanzleien erschüttert. Sie fühlten sich als Aufklärer, als Ermittler im Mandantenauftrag von einem Beschlagnahmeverbot geschützt. Dass deutsche Gerichte und Behörden das völlig anders sahen, bekam Jones Day zu spüren, als alle möglichen Instanzen die Beschwerden abschmetterten. Mehr als einen Zeugenstatus wollte auch das Bundesverfassungsgericht der US-Kanzlei Jones Day nicht zubilligen. Das liegt auch daran, dass die deutsche Strafprozessordnung die interne Ermittlung mit staatlichem Auftrag, wie in den USA üblich, nicht kennt. Und deshalb auch (noch) keine Regeln dafür gemacht hat.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de

Lesen sie mehr zum Thema